Wettbewerbsklauseln schützen die Interessen der Arbeitgeber

Arbeitsverträge sind ein wichtiges Instrument, um die Rechtspositionen beider Parteien zu stärken. Neben Vereinbarungen, Rechten und Pflichten enthalten sie auch häufig nachvertragliche Vereinbarungen, zum Beispiel ein zeitlich begrenztes Wettbewerbsverbot. Dieses soll sicherstellen, dass für den vereinbarten Zeitraum berechtigte Interessen des Arbeitgebers geschützt werden. Der Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber so sicherstellen möchte, dass Betriebsgeheimnisse, Produktionsverfahren, Materialzusammensetzung oder einfach nur das allgemeine firmeninterne Know how nicht nach Außen bzw. zur Konkurrenz vordringt. Für solch eine Wettbewerbsklausel zahlt der Arbeitgeber in der Regel sogar eine Karenzentschädigung an den Arbeitnehmer.

Wenn Verträge gebrochen werden

Wird eine Wettbewerbsklausel aus einem rechtswirksamen Vertrag gebrochen, stehen dem Arbeitgeber bei Nachweis verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Um das Wettbewerbsverbot gerichtlich durchzusetzen, kann der Arbeitgeber auf Unterlassung des Wettbewerbs, auf ergänzende Auskunft sowie auch auf Schadenersatz klagen. In der Regel sind nachvertragliche Klauseln mit einer Vereinbarung über eine Vertragsstrafe gekoppelt. Selbst ein neuer Arbeitgeber, welcher sich die den Vertragsverstoß des Arbeitnehmers zu Nutze gemacht hat, kann mit einer Schadenersatzklage konfrontiert werden.

Zwei wichtige Dinge

Besteht der Verdacht ein ehemaliger Firmenangehöriger hält sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen, ist schnelles Handeln wichtig. Fließen die Informationen über einen längeren Zeitraum, lässt sich der Schaden meist nicht mehr abwenden.

Um rechtlich handlungsaktiv zu werden, reicht ein Verdacht nicht aus - unumstößliche Beweise sind Voraussetzung.

Was ist erfolgversprechend, wenn ein Verdacht entsteht?

Ein Verdacht auf einen Verstoß gegen eine Wettbewerbsklausel ist schnell geboren. Viele Arbeitgeber machen sich generell Sorgen, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter zu einem Konkurrenz-Unternehmen wechselt. Um diesen Verdacht festigen zu können, nützen einem Arbeitgeber die vertraglichen Klauseln nicht viel. Sie stärken zwar seine Position im Falle eines Nachweises, beruhen aber sonst nur auf dem Prinzip der Abschreckung. Hier wären detaillierte Ermittlungen nötig, die die Kompetenz deutlich überschreiten. Technisches Equipment, sachkundige Ermittler, Diskretion und Know how - gepaart mit einer diskreten Vorgehensweise - sind hilfreich zur Aufklärung.

Die Detektei TUDOR ermittelt im wirtschaftlichen und privaten Sektor, seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich solche Verdachtsfälle. Der Vorteil ist neben der Klärung, dass gleichzeitig gerichtsverwertbare Beweise sichergestellt und dem berechtigtem Auftraggeber überreicht werden.

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