Behördliche Organe ermitteln und beobachten im Rechtsstaat nach genau definierten Maßstäben der Gewaltenteilung, also der Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.

Privatdetektei im Einsatz

Außerhalb staatlicher Zuständigkeit, haben Privatdetekteien in demokratischen Staatsformen das freie Berufsrecht, Ermittlungen und Beobachtungen durchzuführen, um Beweise zu erheben, die meist über den privaten Auftraggeber oder der Auftrag gebenden Rechtsanwaltskanzlei dafür bestimmt sind, als persönliche Zeugenaussagen und oder in Berichtsform der Judikative zugänglich gemacht zu werden, um in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten die prozessuale Bearbeitung möglich zu machen oder zur Wahrheitsfindung zum Vorteil des Mandanten entscheidend beizutragen.

Voraussetzung der privatdetektivischen Datenerhebung durch eine Privatdetektei ist das glaubhaft dargelegte Interesse des Auftraggebers, dass mit der Bevollmächtigung an die Privatdetektei die Verhältnismäßigkeit der damit zum Einsatz kommenden Mittel, die somit eventuell zwangsläufig die Persönlichkeitsrechte der Zielperson tangieren, rechtfertigend im Verhältnis zur gegenwärtigen Beweisnot stehen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

U.A. Hoppe

Inhaber der Privatdetektei Tudor. Rufen Sie einfach an. Ich und meine Kollegen stehen Ihnen mit Rat, Tat und über 50 Jahren Erfahrung zur Seite:

Tel: 0800 - 29 45 95 0

Email: info@detektiv-tudor.com

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Die Privatdetektei im deutschen Rechtsraum hat das sprichwörtliche Kunststück zu erbringen, ohne mit hoheitlichen Sonderrechten ausgestattet zu sein, artgleiche Pflichten bei der rechtskonformen Beweisbeschaffung zu erfüllen. Klassische Privatdetektive sind keine Bewacher. Sie unterliegen damit nicht der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV). Neben einer Polizei-führungszeugnischen Unbescholtenheit, verlangen Gewerbezulassungs- und Überwachungsstellen von Privatdetekteien i.d.R. keine weiteren Befähigungsnachweise oder amtliche Qualifikationen. Dies ist umso mehr Verpflichtung im Rahmen der Eigenverantwortung, sich als seriöser Privatdetektiv sehr genaue relevante Rechtskenntnisse anzueignen und permanent zu aktualisieren, um tatsächlich die Gerichtsverwertbarkeit der dokumentierten Erkenntnisse zu garantieren und die selbst gesteckten Werte der Detektivbranche auf höchstem Niveau und damit gesellschaftlicher Anerkennung zu halten.

rechtlichen Maßstäbe einer Privatdetektei

Selbstverständlich ist deshalb für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Privatdetektei, alle detektivischen Aktivitäten nach rechtlichen Maßstäben genau abzuwägen.
Detektiv TUDOR, Privatdetektei seit 1967, ist seit eh und je Vorreiter nicht nur bei der Ergebnissicherheit sondern auch bei der Aus- und Weiterbildung des fest angestellten Detektivpersonals.

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TUDOR Detektive sind durch diese Schulungen rechtlicher, beispielsweise zum PersönlichkeitsrechtRecht auf informationelle SelbstbestimmungGrundgesetz I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und setzen deshalb tagtäglich dieses Wissen, Klienten beratend, und während Beobachtungen und Ermittlungen um. Ist die Situation auch noch so verleitend, unsere Privatdetektei wahrt die Persönlichkeitsrechte der Zielpersonen, denn sie dienen dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich.

Privatdetektei beauftragen

Greift beispielsweise eine detektivische Maßnahme in die Intimsphäre oder in die engste Privatsphäre ein, wird ein unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung betroffen. Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

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​Ermittlungsergebnisse der Privatdetektei Tudor

Ermittlungsergebnisse, die mit nicht rechtskonformen Mitteln und Methoden erbracht werden, sind schlichtweg unbrauchbar. Nur Laien, ohne entsprechende Aus-, Weiterbildung und Einsatzerfahrung in einer Privatdetektei, würden damit unwissend die so genannte Grauzone überschreiten.

Unsere Detektei stützt sich bei der Fallbearbeitung in Privatrechtssachen wie beispielsweise

  • Diebstahl und Einbruch
  • Beschädigen oder zerstören einer fremden Sache
  • Personensuche und bei vielem mehr (Referenzaufträge)

auf die Erfahrung unserer Privatdetektiv- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit Jahrzehnten im In- und Ausland legendäre Fahndungserfolge als private Ermittler nachweisen können und die Arbeitsmethoden seither immer weiter verfeinern und perfektionieren.

Ergänzt wird die detektivische Tätigkeit bei uns durch raffinierte technische Ausrüstungen, teils exklusiv an die Bedürfnisse unserer Berufsdetektei angepasst bzw. speziell für Detektei TUDOR angefertigt.

Der Wandel der Moderne, mit Internet, Digitalisierung und Miniaturisierung hat die Institution -Privatdetektei- nicht überflüssig gemacht. Im Gegenteil, fast schon perfekte Bildbearbeitungsprogramme, Kleinstkameras oder satellitengestützte PKW-Überwachungsgeräte, deren Verwendung zur Personenüberwachung der Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt hat, macht Manpower, also den unmittelbaren Einsatz von Privatdetektiven, die die von der beauftragten Privatdetektei erbrachten Beweise, als vor Gericht zugelassene Zeugen bestätigen, unverzichtbarer denn je.

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