Immer nur zum Schutze der Gesundheit?

Arbeitgeber zahlen bei einem Krankheitsfall in der Belegschaft nicht nur den Lohn für den Betroffenen Arbeitgeber weiter. Die nun nicht mehr geleistete Arbeit muss in der Regel auf andere Arbeitnehmer umverteilt werden, wodurch für diese eine Mehrbelastung entsteht. Meistens werden Überstunden fällig, welche oft höher als regulärer Lohn vergütet werden. Eine andere Möglichkeit bietet der Einsatz zusätzlicher Kräfte. Jedoch bedarf es dann häufig einer Einarbeitungszeit, was wiederum zusätzliche Kosten für ein Unternehmen verursacht. Trotz all dieser Nachteile, verbuchen die Arbeitgeber den Ausfall einer Arbeitskraft durch Krankheit unter Unternehmer-Risiko. Jeder kann einmal krank sein und Unternehmer sind froh, wenn ihre Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder gesund sind und mit voller Arbeitskraft ihre Aufgaben erfüllen können. Gäbe das nicht noch den Lohnfortzahlungsbetrug! Detektive unserer Detektei sind täglich mit der Aufklärung von ungerechtfertigten Krankschreibungen konfrontiert.

Missbrauch leicht gemacht - Die Detektei TUDOR kennt die Belastung der Arbeitgeber

Was in der Theorie Sinn macht geht in der Praxis oft andere Wege. Zusätzliche freie Arbeitstage bei vollem Lohnausgleich lassen aus manchem Arbeitnehmer einen Simulant werden. Ein Gang zum Arzt ist die Voraussetzung für den Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Viele Symptome leichter Erkrankungen: Zum Beispiel Gliederschmerzen und Kopfschmerzen, sind kaum nachprüfbar und grundsätzlich zweifelt ein Arzt die Aussagen seiner Patienten auch nicht an. Sehr häufig reicht zur Genesung leichter Erkrankungen eine kurze Auszeit von der Arbeit. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten ist also kein unüberwindbares Hindernis.

Unberechtigte Krankschreibung nachweisen

Die Lohn- oder Entgeldfortzahlung dient in Deutschland dem Schutze der Arbeitnehmer. Im Falle einer Krankheit soll damit sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer ohne Lohneinbuße von der Arbeit freigestellt wird und seine Krankheit auskurieren kann. Der Arbeitgeber muss in der Regel bis zu 42 Kalendertage, ab Beginn der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den Lohn fortzahlen. Dies gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für geringfügig Beschäftigte, wenn sie zum Beispiel einer nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Krankmeldung - Kontrolle schwer gemacht

Deutsche Arbeitnehmer sind im Durchschnitt 12,1 Tage im Jahr krank. In dieser Statistik ist es für einen Simulanten leicht sich zu verstecken. Arbeitgeber werden in der Regel erst hellhörig, wenn verdächtige Konstellationen entstehen:

  • wenn befreundete Arbeitnehmer häufig gleichzeitig erkranken
  • der Zeitraum sich über besondere Anlässe oder Festlichkeiten erstreckt (Karneval, Weihnachten usw.)
  • Urlaub nicht gewährt wurde
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer
  • Unzufriedenheit des Arbeitnehmers

Selbst bei Verdacht auf eine unberechtigte Krankmeldung, welcher meistens erst im Wiederholungsfall entsteht, fühlen sich Arbeitgeber „grundlos" machtlos. Sie sind zwar berechtigt den Kranken zu besuchen, aber weder Arbeitnehmer noch Arzt sind zur Auskunftserteilung über die zugrunde liegende Krankheit verpflichtet. Selbst eine strikte Bettruhe kann von einem Kranken nicht erwartet oder vorausgesetzt werden. Wenn ein Kranker auf offener Straße angetroffen wird, darf dies einem Erholungsspaziergang oder dem täglichen Einkauf dienen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

U. A. Hoppe, Inhaber

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​Schlechtes Beispiel kann ansteckend sein

So wie Arbeitgeber manchmal Zweifel an einer berechtigten Krankmeldung hegen, geht es häufig der übrigen Belegschaft ähnlich. Auch sie wundern sich über kuriose Zufälle und sehen wie einfach es sein kann, zusätzliche Freizeit ohne ernsthafte Konsequenzen zu erschleichen. Oft auch der zusätzlichen Mehrarbeit überdrüssig, ist es verlockend einfach dem schlechten Vorbild zu folgen.

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Werden Personen überprüft, kollidieren in der Regel immer unterschiedliche rechtliche Aspekte miteinander. Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte setzen enge Grenzen, in wieweit in die Privatsphäre einzelner Personen eingegriffen werden darf. Dem gegenüber steht ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel von Arbeitgebern gegenüber ihren Arbeitnehmern, um sich vor Betrug zu schützen. Die Einhaltung der Legalität bei Mitarbeiterüberprüfungen stellt die Voraussetzung dar, um Beweismittel vor Gerichten anwenden zu können, und bewahrt andererseits vor eigenen Rechtsbrüchen. Was genau jedoch „erlaubt bzw. verboten“ ist, entzieht sich den meisten Arbeitgebern. Deshalb kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber selbst bei einem Verdacht auf Betrug keine Maßnahmen ergreifen.

Der Rechtsbegriff „berechtigtes Interesse“ ist in der Rechtswissenschaft unbestimmt und richtet sich je nach Sachlage. Er beruht auf einem angemessenem (gerechtfertigten) und verständigem Interesse für die Gestaltung einer Rechtshandlung. Als Beispiel ergibt sich kein berechtigtes Interesse, einen häufig krankgeschriebenen Mitarbeiter auf Grundlage der Häufigkeit zu überprüfen. Nach aktueller Rechtsprechung sind die Anforderungen für ein berechtigtes Interesse deutlich höher geworden, sodass in diesem Fall der Beweiswert des ärztlichen Attests überwiegt. Es bedarf weiterer zusätzlicher und tatsächlicher Anhaltspunkte, den Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug zu erhärten und das berechtigte Interesse in den Vordergrund zu bringen. Arbeitgeber sollten in diesem Zusammenhang jeden Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dokumentieren. Dazu gehören auch anonyme Hinweise oder Informationen aus der Belegschaft. Um eine Detektei zur Überprüfung einschalten zu können, muss zudem ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegen, zum Beispiel Schwarzarbeit, Lohnfortzahlungsbetrug, Diebstahl, Abrechnungs- bzw. Spesenbetrug oder Arbeitszeitbetrug.

Überschreitet bei einem Lohnfortzahlungsbetrug die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die sechste Woche, erlischt wiederum das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, da nun die Krankenkasse die Zahlungen übernimmt. Als Ausnahme kann jedoch gelten, wenn auch über die sechste Woche hinaus weitere wirtschaftliche Schäden für den Arbeitgeber bestehen, zum Beispiel durch den Einsatz einer Ersatzkraft.

Der Überwachung von Mitarbeitern sind enge Grenzen gesetzt. Es bedarf eines begründeten Verdachts, legal Detektive einsetzen zu dürfen. Eine pauschalierte Überwachung ohne Verdachtsnachweise ist nicht zulässig. Ein weiteres heikles Thema sind Videoüberwachungen oder Internetüberwachung. Hier kann es zur Kollision mit Persönlichkeitsrechten, Fernmeldegesetzen und Datenschutzgesetzen kommen.

Unsere Detektive sind speziell auf die jeweilige aktuelle Rechtsprechung geschult und beraten Sie gerne. Somit bedienen Sie sich einer legalen und angemessenen Vorgehensweise, welches die Verwertbarkeit der Beweismittel vor Gericht ermöglicht. Sie gehen dabei nicht das Risiko ein, sich selbst eines Rechtsbruches schuldig zu machen.

Seit über 50 Jahren agieren unsere erfahrenen Detektive erfolgreich und legal für Mandanten zu genau solchen wirtschaftlichen Auftragshintergründen.

Durch Detektive Missbrauch bei Krankmeldungen aufdecken und beweisen

Arbeitgeber haben ein berechtigtes und leicht nachvollziehbares Interesse, den Schaden durch krankheitsbedingte Ausfälle ihrer Belegschaft gering und damit im kalkulierbaren Bereich zu halten. Unkalkulierbar wird es, wenn zu den berechtigten Ausfällen sich noch unberechtigte Ausfälle summieren, je nach Lust oder Arbeitsmoral der Arbeitnehmer. Gerade kleine oder mittelständige Unternehmen können diese zusätzliche ungerechtfertigte Belastung oft nicht kompensieren.

Die Lösung kann nur der eindeutige Nachweis eines Lohnfortzahlungsbetrugs sein. Eindeutig bedeutet, die Beweismittel dürfen keine Zweifel an einer Täuschung lassen und müssen vor Gericht zugelassen und aussagekräftig sein. Dort wo Arbeitgeber überfordert sind - denn sie haben kaum die Zeit einen vermeintlichen Simulant den ganzen Tag zu beobachten, verfügen über kein nennenswertes Equipment zur Beweissicherung und werden natürlich frühzeitig vom Simulanten erkannt - erfüllen Spezialisten diese anspruchsvolle Aufgabe.

Unsere Detektive der Detektei TUDOR sind spezialisiert auf personen- oder objektbezogene Observationen. Unsere weiblichen wie männlichen Einsatzkräfte befinden sich in Festanstellung und nehmen an regelmäßigen Schulungen teil.

Sie sind ausgebildet in der Sicherstellung von gerichtsverwertbaren Beweismitteln, der Bedienung von hochtechnischen Aufklärungsgeräten und sie nutzen ihre vieljährige Berufserfahrung, um unentdeckt und diskret erfolgreich ihre Aufgaben zu erfüllen.

Was Arbeitgebern aussichtslos erscheint ist Routine für unsere Detektive. Mit einer eindeutigen Beweislage aus qualifizierten Händen, ergeben sich folgende Möglichkeiten aus einem nachgewiesenen Lohnfortzahlungsbetrug:

  • außerordentliches Kündigungsrecht wegen Betrug, Betrugsversuch bzw. Täuschung des Arbeitgebers
  • Abmahnung mit Kündigungsdrohung im Wiederholungsfalle
  • mögliche Forderung auf Rückerstattung des zu Unrecht erhaltenen Lohnfortzahlungsentgeld
  • Zeichen an die Belegschaft, Betrugs oder Täuschungsversuche nicht hinzunehmen
  • Zeichen an die Belegschaft, Missbrauch arbeitsrechtlich zu verfolgen

Lassen Sie sich die Chance einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung nicht entgehen, denn bereits sie kann vor Betrug schützen. Diskret und professionell nehmen sich unsere Mitarbeiter Ihrem Problem der ungerechtfertigten Krankschreibung an.

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Urteil: Überwachung bei Arbeitsrechtsverstoß

BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit seinem Urteil vom 19. Februar 2015 u.a. bestätigt, dass Arbeitgeber sehr wohl Detektive zur Überprüfung von Arbeitsrechtsverstößen beauftragen können, z.B. wenn der begründete Verdacht wegen unrechtmäßiger Krankschreibung vorliegt.

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Missbräuchliche Krankschreibung nachweisen

Das Phänomen der missbräuchlichen Krankschreibung – sei es durch das Fälschen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das bewusste Faken einer Krankmeldung oder das Vorlegen eines gefälschten rosa Krankenscheins – stellt viele Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, oft auch als "Blaumachen" bezeichnet, unterminiert nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern kann auch als Lohnfortzahlungsmissbrauch strafrechtlich relevante Konsequenzen haben.

Das Fälschen von Krankenscheinen, ob als Fake-Krankmeldung, mit einer selbst erstellten Krankmeldung Vorlage für den Arbeitgeber, oder gar durch das Benutzen von Diensten, die einen Krankenschein fälschen online anbieten, ist nicht nur unethisch, sondern auch illegal. Die Beweggründe für solche Betrugsmaschen rangieren von der einfachen "Krankschreibung ohne Krankheit" bis hin zur systematischen Ausnutzung von sogenannten Online-Krankschreibungen, welche in einigen Fällen tatsächlich legal sein können, jedoch nicht zum Zweck der Täuschung verwendet werden dürfen.

Die rosa Krankenschein Bedeutung ist vielen bekannt: Sie steht für die offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche der Arbeitgeber als Beleg für die Krankmeldung benötigt. Ein Arbeitgeber muss die Krankmeldung rosa bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rosa akzeptieren, wenn sie von einem Arzt ausgestellt wurde. Doch gibt es auch "fake Krankschein"-Generatoren und Vorlagen ("Krankmeldung fälschen"), wobei die Nachahmung eines Attests oder das Fälschen von offiziellen Dokumenten wie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung strafbare Handlungen darstellen.

Klagen über Gliederschmerzen führen häufig zur Krankschreibung, aber wenn ein Arbeitnehmer eine solche Beschwerde vortäuscht, um eine Krankenschein-Fälschung zu begründen, spricht man von vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit oder Lohnfortzahlungsbetrug. Das Erkennen und Nachweisen dieser Fälle erfordert Fingerspitzengefühl und Erfahrung, insbesondere, weil eine unrechtmäßige Anschuldigung erhebliche rechtliche Folgen haben kann.

Die Detektion und rechtsgültige Dokumentation von missbräuchlichen Krankschreibungen ist unser Spezialgebiet, bei dem wir als professionelle Detektei effektive Arbeit leisten. Für unsere Mandanten setzen wir auf bewährte Ermittlungsmethoden, um insbesondere Beweise für betrügerische Aktivitäten zu sichern und stellen die Weichen für rechtliche Schritte gegen den Lohnfortzahlungsbetrug.

Eine gründliche Überprüfung und gegebenenfalls Observation des betreffenden Mitarbeiters kann erforderlich sein, um eine Krankenschreibung Fake aufzudecken. Exakte Beweisführung ist dabei sowohl im Interesse des Unternehmers, um unrechtmäßige Lohnfortzahlungen zu stoppen, als auch im Interesse des fairen Miteinanders unter den Arbeitnehmern.

Es gilt daher für Arbeitgeber, wachsam zu sein und bei Anzeichen einer missbräuchlichen Krankschreibung geeignete Maßnahmen einzuleiten. Sollten Sie als Arbeitgeber den Verdacht hegen, dass ein Mitarbeiter eine gefälschte Krankmeldung präsentiert, ist es ratsam, die Sachlage durch uns als vertrauenswürdige Detektei überprüfen zu lassen, um sich vor möglichen rechtlichen Fallstricken zu schützen.

Referenz-Schreiben eines Mandanten

Zuerst einmal möchte ich dem Tudor Team meinen tiefsten Dank aussprechen.

Als Unternehmer wurde ich hellhörig bezüglich vermehrter Krankmeldungen eines Mitarbeiters. Durch meine Sekretärin hörte ich von den Gerüchten über meinen Angestellten. Ich erfuhr von seinem Neubau auf dem er angeblich die meisten Ausbauarbeiten selbst übernahm. Die Gerüchteküche brodelte und seine Kollegen wurden immer unwilliger, denn durch sein häufiges Fehlen mussten sie viele seiner Arbeiten übernehmen. Ich entschloss mich dazu, Sie um eine Observation meines Angestellten zu bemühen.

Es war wirklich sehr aussagekräftig was Sie mir innerhalb von 2 Tagen vorlegen konnten. Deutlich war auf den Beweismitteln zu erkennen, wie sich mein Mitarbeiter auf seinem Bau handwerklich austobte.

Mit Ihren Beweismitteln in der Hand, stellte ich meinen Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen. Ich gab ihm eine zweite Chance, da er bis zu dem Hausbau immer ein tadelloses Verhalten zeigte. Ich bin sehr froh dies durch Ihre Observation geklärt haben zu können. Ihre Vorgehensweise war von höchster Diskretion. In Zukunft weiß ich an wen ich mich bei Problemen melden muss. Ihr Team war tadellos.

Hochachtungsvoll

Albert K.