Verstoß gegen UWG "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"

Unternehmen stehen zu ihren Konkurrenten im Wettbewerb. Damit es dabei nicht ungesetzlich zugeht, wird das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen in Deutschland in Anlehnung an das europäische Gemeinschaftsrecht durch das UWG geregelt. UWG bedeutet „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb". Hierdurch werden nicht nur die Unternehmen geschützt, sondern auch Verbraucher und die Allgemeinheit.

Das UWG besteht aus mehreren Paragraphen

In zahlreichen Paragraphen werden im UWG Vorschriften, Tatbestände und Rechtsfolgen geregelt. Der §4 des UWG befasst sich beispielsweise mit Schleichwerbung, Angstwerbung bzw. die Ausnutzung von Zwangslagen, Rechtsbruch, Anschwärzung des Konkurrenten, Gewinnspiele zur Verkaufsförderung oder unsachlicher Beeinflussung. Auch der Verbraucher soll durch das UWG besser geschützt werden, wie zum Beispiel im § 7 des UWG. Dieser befasst sich mit nicht erwünschter Werbung per E-Mail (Spam), Telefon und unzumutbaren Belästigungen.

Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten können große Folgen für die Mitbewerber haben

Je nach Tatbestand kann sich ein Unternehmen erhebliche Marktvorteile bei einem Verstoß gegen das UWG verschaffen, was gleichzeitig fast immer große Nachteile für die Mitbewerber bedeutet. Besteht ein Verdacht auf den Verstoß gegen das UWG sollte deshalb umgehend gehandelt werden, damit der Schaden für das eigene Unternehmen möglichst gering ausfällt.

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Ohne Beweismittel auch kaum Rechtsfolgen

Natürlich reicht der alleinige Verdacht vor Gericht nicht aus, um beispielsweise eine Schadenersatz- oder Unterlassungsklage erfolgreich vor Gericht umzusetzen. Es werden dazu rechtlich zugelassene Beweismittel benötigt, insofern der Beklagte nicht so freundlich ist, sein Vergehen vor Gericht auch ohne Bedrängnis einzugestehen.

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U. A. Hoppe, Inhaber

Mit meinen Kollegen stehe ich Ihnen an unseren 28 deutschen und europäischen Stützpunkten mit Rat, Tat und über 50 Jahren detektivischer Erfahrung zur Seite.

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Arbeit für Profis

Als Unternehmer kennt man sich gut in seiner Branche aus. Das Sammeln von Beweismitteln, welche dann auch von Gerichten anerkannt werden, gehört in der Regel nicht zu den spezifischen Kenntnissen eines Unternehmers. Es sei denn das Unternehmen befasst sich genau mit dieser Aufgabenstellung. Unsere Detektei TUDOR ist seit nun fast 50 Jahren genau auf diese Aufgabe geeicht. Gut geschultes Personal, Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung, unterstützendes Equipment auf modernen Stand, großzügiger Fuhrpark der unterschiedlichsten Fahrzeuge, gewachsene Beziehungen in In- und Ausland sowie Grenzüberschreitende Ermittlungen lassen unsere Detektei TUDOR erfolgreich für Sie oder Ihr Unternehmen ermitteln. Unsere Detektive sind fachkundig beim Aufspüren von Verstößen gegen das UWG, der Beweismittelsicherung in gerichtsverwertbarer Form und stehen gegebenenfalls auch zusätzlich noch als Zeuge vor Gericht zur Verfügung.

Referenzschreiben eines Mandanten

Guten Tag Tudor Detektei,

Sie wissen ja bestimmt noch, dass ich vor Auftragserteilung an Sie etwas skeptisch war, ob Ihre Detektive mir die benötigten Beweise sicherstellen könnten. Nun, nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ermittlungen, möchte ich Sie gerne wissen lassen, dass Sie meine anfängliche Skepsis in allen Bereichen zerstreuen konnten. Sie haben ausgezeichnete Ermittlungsarbeit geleistet und keine falschen Versprechungen gemacht, als Sie den Auftrag übernahmen. Meine Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Für Sie ist es natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass alles sehr diskret ablief und vollkommen legal war. Für mich waren gerade diese Punkte von äußerster Wichtigkeit, da ich damals ja noch nicht wusste ob mein Verdacht (Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Wettbewerbsklausel) gegen meinen ehemaligen Mitarbeiter berechtigt war. Also bleibt mir nur Ihnen und Ihren Detektiven ein großes Lob auszusprechen und Danke zu sagen.

Der Gerichtstermin ist angesetzt. Ich würde gerne Ihr Angebot annehmen und die ermittelnden Detektive als Zeugen benennen. Mein Anwalt meint zwar, Ihre detaillierten Unterlagen würden für meine Klage gegen meinen ehemaligen Mitarbeiter mehr als ausreichen, aber ich würde gerne auf Nummer Sicher gehen. Ich werde mich zwecks Terminabsprache noch einmal bei Ihnen melden.

Danke für die ausgezeichnete Zusammenarbeit

Ihr Kurt S.