Heutzutage gibt es viele technische Geräte, mit denen Straftaten nachgewiesen werden könnten. Abhörgeräte in der Größe kleiner Geldstücke oder GPS-Peilsender sind nur wenige Beispiele aus der Vielzahl der erhältlichen elektronischen Geräte.
Jeder Mensch hat Persönlichkeitsrechte, welche in Deutschland sehr streng geregelt sind. Die meisten der elektronischen Spione verstoßen dagegen und dürfen nur in seltenen Fällen zum Einsatz gebracht werden. Selbst staatliche Verfolgungsbehörden benötigen dazu einen richterlichen Beschluss, welcher nur bei verstärktem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat erteilt wird.
Wer sich als Privatperson illegaler Methoden bedient um eine Straftat nachzuweisen muss damit rechnen, dass die Beweise nicht rechtskräftig sind und er selber eine Straftat gegen Persönlichkeitsrechte begangen hat.
Nicht nur deswegen sind die Detektive der Detektei TUDOR gut über die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland informiert und bilden sich ständig weiter. Die Detektive unserer Detektei agieren auch über die Grenzen von Deutschland hinaus, was auch Kenntnis über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen erfordert.
Es ist die „Kunst“ der Detektive, trotzdem die erforderliche Detektivarbeit zu leisten und die Ergebnisse gerichtsfähig zu halten. Es nützen die besten Beweise nichts, wenn Gerichte sie spätestens auf Antrag der Verteidiger ablehnen bzw. ablehnen müssen. Unsere Detektive schöpfen alle legalen Mittel aus, um ihr Ergebnis nicht an der Rechtsfähigkeit scheitern zu lassen. Das erfordert häufig einen größeren Aufwand, als er mit illegalen Methoden nötig wäre. Dabei besteht auch oft ein Ungleichgewicht zwischen Täter und Ermittler, denn Straftäter bedienen sich aller Methoden, welche ihnen zur Verfügung stehen.
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Wie schon erwähnt, haben die Persönlichkeitsrechte in Deutschland einen hohen Stellenwert. Vor jeder Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen sollten Sie sich vorher genau erkundigen, wo die jeweiligen Grenzen liegen. Selbst die Installation einer Video-Überwachungskamera an ihrem Haus kann rechtswidrig sein. Es gibt strenge Regelungen, ab wann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte beginnt. Nimmt die Kamera zum Beispiel nicht nur den eigenen Zaun oder die eigene Mauer auf und zeigt einen kleinen Ausschnitte des Gehweges (öffentlicher Raum) oder vom Nachbargrundstück, ist die Installation rechtswidrig und Sie können belangt werden. In der Regel handelt es sich dann um Schadenersatzforderungen, Strafen einschließlich Gerichtskosten – anders ausgedrückt: empfindliche Summen.
Selbst die Anbringung einer unechten Kamera (Kamera-Attrappen) kann von Gerichten mit der Begründung des „Überwachungsdruck“ als unzulässig eingestuft werden, wenn sie auf Bereiche des öffentlichen Raums zielt.
Wenn Sie Hilfe benötigen wenden Sie sich an Spezialisten wie die Detektive der Detektei TUDOR. Wir kennen genau die aktuelle Rechtsprechung und können Sie in sicherheitsrelevanten Überwachungen beraten und unterstützen.