Fristlose Kündigung nur bei massiven Vergehen möglich?

Schnell einmal wegen einer Kleinigkeit eine fristlose Kündigung auszusprechen wird vor dem Arbeitsgericht nicht standhalten können. Erlaubt ist diese nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vor der fristlosen Kündigung müssen zum Beispiel Abmahnungen vorausgegangen sein. Sollten diese jedoch ohne Erfolg sein, kann die fristlose Kündigung berechtigt sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Massives Fehlverhalten, Pflichtverstöße, Arbeitsverweigerung, eine Straftat dem Arbeitgeber oder Mitarbeitern gegenüber gehören zu den Gründen, wo eine vorherige Abmahnung oder Kündigungsfrist unzumutbar wäre.

Beispiele für das berechtigte Aussprechen der fristlosen Kündigung:

  • Die Einstellung des Mitarbeiters erfolgte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen des Bewerbers, wie zum Beispiel das Vorlegen gefälschter Zeugnisse.
  • Der Mitarbeiter schädigt mit seinem Tun das Unternehmen. Dies gilt zum Beispiel bei Unterschlagungen, Spionage und Rufschädigung.
  • Körperliche Gewalt oder sexuelle Belästigung gegenüber anderer.

Grundsätzlich muss es sich um gravierendes Fehlverhalten handeln. In diesen Fällen wäre es für das Unternehmen unzumutbar, noch weiter mit dem Angestellten zusammen zu arbeiten. Empfehlenswert ist für den Arbeitgeber hier immer den Rat eines Anwalts in Anspruch zu nehmen! So müssen z.B. verschiedene Tatsachen berücksichtigt werden: Hat das Verhalten des Angestellten wirklich einen wirtschaftlichen Schaden angerichtet? Wie lange ist der Mitarbeiter dem Betrieb fehlerfrei angehörig? Wusste er selbst überhaupt von einem Fehlverhalten? Ein Jurist weiß meist wie berechtigt eine fristlose Kündigung ist.

Grundsätzlich werden bei einer fristlosen Kündigung Beweise über das Fehlverhalten des Mitarbeiters nötig sein. Ohne Beweise stehen die Chancen für den Arbeitgeber eher schlecht. Es ist lohnend eine Detektei einzuschalten.

Detektiv TUDOR sorgt für gerichtsverwertbare Beweise

Als Arbeitgeber ist es in der Regel eher schwer gegen den Arbeitnehmer Beweise zu sammeln, denn diese müssen im Notfall auch vor Gericht zugelassen sein. Professionelle Ermittler wissen hier schnell und diskret zu helfen. Die Detektei TUDOR macht sich hier für Ihre Mandanten stark. Dank Ihrem Einsatz kann weiterer Schaden für das Unternehmen vermieden werden. Vorteil ist ebenfalls die Bereitschaft, als Ermittler vor Gericht als Zeuge aufzutreten. Ermittelt wird grundsätzlich mit Detektiven in Festanstellung. Diese ermitteln legal und international.

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