Der Lügendetektortest - Wahrheit oder Lüge?

Lügendetektoren sind vielen aus amerikanischen Kriminalfilmen bekannt. Allgemein herrscht die Vorstellung, ein solches Gerät könne Wahrheit von Unwahrheit eines Befragten trennen. Tatsächlich jedoch ist das nicht so. Selbst die Bezeichnung Lügendetektor ist unkorrekt und irreführend. Gemeint ist in Wirklichkeit ein Polygraph, auch als Vielschreiber, Biosignalgerät oder Mehrkanalschreiber bekannt. Dieses Gerät misst physiopsychische Parameter und zeichnet sie zur Auswertung auf. Die Verwendung als Lügendetektor basiert auf der Annahme, dass bei einer Lüge das vegetative Nervensystem eines Menschen unwillkürliche Reaktionen produziert, welche ein Polygraph wahrnimmt. Zum Beispiel erkennt das Gerät die Veränderung des Hautwiderstands (elektrodermale Aktivität), wenn der Befragte in Schwitzen gerät. Auch der Puls, die Änderung der Atemfrequenz oder des Herzschlages sind messbare Indikatoren. Aus diesen Parametern die Wahrheit oder eine Lüge abzuleiten ist die Aufgabe der Person, welche das Gerät bedient – dem sogenannten Polygraphisten, bzw. die Auswertung der Messergebnisse durchführt. Da es keine exakten Werte für Wahrheit oder Lüge gibt, bleibt es eine reine Interpretationsfrage. Anders ausgedrückt, unterschiedliche Auswerter derselben Aufzeichnung können zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

Es wird häufig behauptet, ein Polygraph habe eine ähnliche Arbeitsweise wie das wissenschaftlich anerkannte EKG. Jedoch fehlt es einem Polygraph an der Reproduzierbarkeit und wird durch Interpretationsspielraum ersetzt. Bei einem EKG dagegen führen die Messungen zu einem klaren Ergebnis. Die gleiche Schädigung eines Herzens verschiedener Personen führt zu gleichen Resultaten bei der Messung. Ein weiterer kritischer Faktor bei der Auswertung von Polygraphen ist, dass Körperreaktionen eines Befragten bewusst oder unbewusst beeinflusst sein könnten. 

Beispielsweise kann ein psychisch gestörter Mensch auch unbemerkt lügen, wenn er nur selber glaubt die Wahrheit zu sagen. Bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Mitarbeiter von Geheimdiensten, werden in der Manipulation von Polygraphie-Tests sogar speziell geschult.

In Deutschland ist nach aktueller Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014) in Straf- und Disziplinarverfahren ein Polygraphie-Test ein ungeeignetes Mittel.

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