Der ewige Streitpunkt: Unterhalt

Unterhalt dient dazu die Existenz eines Menschen sicherzustellen. Dies kann teilweise oder vollumfänglich stattfinden. Typische Beispiele aus dem alltäglichen Leben sind Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Eheleuten oder auch der Kindesunterhalt. Unterhaltsleistungen sind nicht freiwillig, sondern werden vertraglich oder gesetzlich geregelt. Das ist auch gut so, denn zum Beispiel bei einer Trennung zweier Menschen ist der Unterhaltspflichtige oft nur ungern bereit, das Leben des anderen zu finanzieren. Viel lieber würde der- oder diejenige das Geld in sich und in das „neue Leben“ investieren. Ausschlaggebend sind zur Feststellung des Unterhaltsbetrages im Regelfall die finanziellen Verhältnisse der beteiligten Personen. Das gilt für den Zahlungspflichtigen wie auch für den Zahlungsempfänger. In dieser Phase ist viel Potential für falsche Darstellungen geboten.

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Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

 

Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

 


Um Unterhalt einfordern zu können ist eine Bedürftigkeit notwendig. Bei der Feststellung der Bedürftigkeit werden viele Faktoren berücksichtigt. Oft wird dabei aber nicht alles erwähnt oder sogar die Unwahrheit gesagt, damit ein möglichst hoher Unterhalt zugesprochen wird. Auch Änderungen der finanziellen Situation werden gerne unter den Tisch fallen gelassen. Häufig stellt der Unterhalt dann nicht mehr die Lebensgrundlage dar, sondern verwandelt sich ohne das Wissen des Zahlungspflichtigen in eine lukrative Nebenerwerbsquelle. Obwohl bei Änderungen der finanziellen Situation eine Aufklärungspflicht besteht sind es meisten Detektive, welche die tatsächlichen und aktuellen Verhältnisse ins Licht rücken. So wird dann häufig die neue Beziehung, die wahren oder zusätzlichen Einkommensverhältnisse oder eine Erbschaft „vergessen“

 

Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen

 


Auf beiden Seiten erleben Detektive jedoch Unterschlagungen und Unwahrheiten. Auch Zahlungspflichtige sind oft sehr einfallsreich, sich vor dem Richter als zahlungsunfähig oder mit verminderter Leistungsfähigkeit darzustellen. Der Verdienst kann zwar an Hand der Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers überprüft werden, spiegelt aber oft nicht den wahren Verdienst mit allen Zusatzleistungen oder Überstunden wieder. Hier haben Detektive schon oft ein gemeinsames Handeln zwischen Unterhaltspflichtigen und seinen Arbeitgebern festgestellt, indem anteilige Zahlungen nicht in Schriftform festgehalten wurden. Überstunden werden dann zum Beispiel einfach bar ausgezahlt, wodurch sich beide strafbar machen.

Überraschungen bei Ermittlungen

In ihrer über 50 Jahren währenden Berufserfahrung hat die Detektei TUDOR schon manche Überraschung erlebt. Der Vorteil für unsere Detektive ist, dass die meisten Unterhaltsbetrüger sich in Sicherheit wiegen. Sie sprechen der Gegenseite die Möglichkeit ab, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Nun besitzen erfahrene Detektive eine ganze Reihe von Möglichkeiten Ungereimtheiten nicht nur zu entdecken, sondern auch gerichtsverwertbar zu belegen. Wichtig ist jedoch ein zeitnahes Agieren, da zum Beispiel Unterhaltsansprüche nach 3 Jahren verjähren. Für Kindesunterhalt kommen andere Regelungen in Frage. Zu Unrecht Unterhalt oder zu hohen Unterhalt durch falsche oder unterlassene Angaben zu erwirken, erfüllt nach § 263 StGB den Straftatbestand des Betrugs.

 

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