Privatdetektiv TUDOR, Detektivbüro seit 1967 - eine Institution unter den Detekteien in Deutschland, unterscheidet zwischen Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv.
sind rechtlich einfach andere Maßstäbe als Voraussetzung einer Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung anzusetzen, als bei Fallbearbeitungen mit gewerblichem Hintergrund.
Das Sachgebiet der Berufsdetektei für die Erarbeitung von Gerichtsbeweisen privater Klienten, sind spezialisierte Dienstleister, zum Privatrecht geschult – erfahren bei Beobachtungen und Ermittlungen im In- und Ausland – technisch auf dem neuesten Stand – verschwiegen, zuverlässig und innovativ.
Bis der Beweisnotstand eingetreten ist, bei Verdacht auf Täuschung in Ehe oder Partnerschaft, in Unterhalts- und Sorgerechtssachen, unbekannter Verzug einer Person oder begründetem Verdacht, dass man selbst Gegenstand einer Beobachtung/Lauschangriffs ist, mag sich kaum jemand vorstellen, einmal Auftraggeber eines Privatdetektivs zu sein.
Spätestens wenn der konsultierte Rechtsanwalt feststellt: „Wir brauchen in ihrer Angelegenheit handfeste, zeugenbasierte Beweise, um vor Gericht zu gewinnen!" – bleibt kaum eine andere Wahl, als der Gang zum Privatdetektiv. Selbst wenn die im Privatbereich eingetretene Rechtslage noch so akut erscheint, beispielsweise bei Psychoterrorangriffen mit Sachbeschädigung und die Anzeige beim zuständigen Polizeirevier erstattet wurde – Behörden werden zur Klärung des Sachverhalts mittels einer eigens hierfür organisierten Observation, kaum in Aktion treten.
Sie werden selbst die Initiative zu ergreifen haben, um durch die Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv den Delinquent zu überführen, die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht eines Schutzbefohlenen nachzuweisen, nach dem Vermissten aktiv zu fahnden, die vermuteten Abhöranlagen tatsächlich aufzuspüren oder die vorenthaltenen Vermögenswerte des Ex-Partners im Zugewinnausgleichsverfahren bei Scheidung ermitteln zu lassen.
Die Privatdetektive der Detektei TUDOR, sind als erfahrene Kompetenzpartner für die sichere Bearbeitung solcher Szenarien bundesweit bekannt. Grundvoraussetzung, um dem Anspruch an eine Einsatzdetektei mit Berufsprivatdetektiven tatsächlich gerecht zu werden und rund um die Uhr engagierbar zu sein, ist unser Bereitschaftsservice zur Auftragsannahme bzw. telefonischen Erstberatung.
Unseren Privatdetektiven und Privatdetektivinnen steht ein beachtlicher Fundus an Detektivtechnik und Praxis zur Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweisen zu Verfügung. Neben einem modernen Fuhrpark mit hoch motorisierten Funkeinsatzwagen, nutzen unsere Detektivinnen und Detektive modernste Geräte und ausgereifte, fallfokussierte Taktiken, um bei höchster Diskretion, maximale Erfolge zu erzielen.
„Ist das Einschalten eines Privatdetektivs in meinem Fall verhältnismäßig?"
Das ist eine der ersten Fragen, die sich dem privaten Auftraggeber zwangsläufig stellt.
Privatdetektivkosten sind, laut einschlägiger Grundsatzurteile zur Erstattung von Detektivkosten, einklagbar. Wir führen hierfür bereits während der kostenlosen Erstberatung, eine aussagefähige Analyse durch bzw. klären den Beobachtungs- und Ermittlungsaufwand mit Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt schlüssig ab.
Fazit:
Der Privatdetektiv wird auch in Zukunft ein unverzichtbarer Garant zur Beweiserhebung im zivil- oder strafrechtlichen Privatklageverfahren sein, denn nur eine offenkundige Tatsache bedarf keines Beweises!