Gerichtsurteil - Krankschreibung - Arbeitsunfähigkeit


(LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 540/99, BB 2000, 155)

Gerichtsurteil


Ein Arbeitnehmer, der während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf allen Aufwendungen des Geschädigten, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben.



Referenzaufträge


»Observation zum Arbeitsrecht!

[...]„Was können wir unternehmen, wenn überhaupt rechtens, wenn einer meiner Mitarbeiter seit Jahren, sagen wir „krankfeiert?“ - „Angeblich hat er ein Schulter- und Rückenleiden[...] Weiterlesen
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»Unberechtigte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!

[...]Alarm in der Zentrale der Detektei TUDOR in Frankfurt am Main. Der Auftraggeber gibt durch, dass die Beobachtung per sofort und bis auf Widerruf starten kann, denn Ronny P. hat sich komplett für die laufende Woche mit Krankschreibung abgemeldet[...] Weiterlesen

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