Stalker - Wenn das Angstgefühl zum andauernden Wegbegleiter wird!


Detektiv TUDOR (seit 1967) führte zu Stalkern bereits »Beobachtungen und Ermittlungen durch, als es in Deutschland für das Heranpirschen an vermeintliche Opfer, das englischsprachige Synonym noch gar nicht gab.

Laut allgemeinen Statistiken sind über 90 Prozent der Stalking-Opfer weiblich.
Dagegen sind schätzungsweise 85 Prozent der Täter Männer.
Stalker - Stalking
Etwa 90 Prozent der weiblichen Opfer werden von Männern gezielt und über längere Zeiträume verfolgt, während circa 55 Prozent der männlichen Verfolgten von Frauen ins Visier genommen werden.

Stalker - Stalking - Stalkerin - Die offizielle deutsche präventivpolizeiliche Definition des Stalkings lautet:
„Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.“
Für viele Geschädigte fatal und psychisch erschwerend ist, dass sie häufig als Opfer nicht ernst genommen werden. Genau hier setzt Detektiv TUDOR an, um durch bundesweite und weltweite Observationen, den Angreifer tatsächlich nachzuweisen, sein strafbares Handeln gerichtsverwertbar zu dokumentieren oder bei gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben des Auftraggebers oder ihm bzw. ihr nahe stehender Personen, die vorläufige Festnahme nach »§ 127 StPO (§ 80 Abs. 2 Strafprozessordnung -Anhalterecht Privater- in Österreich bzw. 312.0 Schweizerische Strafprozessordnung) zu verfügen.  

Als Grund der Nachstellung ist oftmals eine Zwangspersönlichkeitsstörung des Täters anzusehen, die sich beispielsweise durch willentliches und wiederholt beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person manifestiert und deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und bei Detektei TUDOR detektivischer psychologischer Untersuchungen.

Demnach definiert sich das Stalking durch intrusive Verhaltensweisen, die vorsätzlich die Privatsphäre verletzen sollen, wobei diese mindestens zwei Wochen andauern und dabei Angst auslösen soll. Typische Motive des Täters sind beispielsweise:
  • Zurückgewiesene
  • Beziehungssuchende
  • intellektuell Retardierte
  • Rachsüchtige
  • Erotomane, Morbide und Krankhafte sowie
  • Sadisten
An Hand der von Detektiv TUDOR erstellten Berichten und Zeugenaussagen, kann der Stalker oder die Stalkerin auf Befehl der Staatsanwaltschaft in Deeskalationshaft genommen werden.
Voraussetzung für den Haftgrund ist die Wiederholungsgefahr (»§ 112a StPO), die sich aus den von den TUDOR Detektivinnen und Detektiven über mehrere Tage oder Wochen erbrachten Dokumentationen zweifelsfrei ableiten lassen.

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»BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09

Beharrliches Handeln im Sinne des § 238 setzt wiederholtes Tätig- werden voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter aus Missachtung des entge- genstehenden Willens oder aus Gleich- gültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers in der Absicht handelt, sich auch in Zukunft entsprechend zu verhalten. Eine in jedem Einzel- fall Gültigkeit beanspruchende, [...]

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Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!
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