DNA-Analyse - Sie haben das Gefühl, dass sie nicht der leiblicher Vater sind?


Detektiv TUDOR – Detektei-Institution aus Frankfurt am Main seit 1967, geht immer mit den aktuellen kriminalistischen Spurensicherungsmethoden.

Die forensische DNA-Analyse zur Verbrechensaufklärung unterstützt Detektiv TUDOR mit der Beschaffung von DNA-Material (Desoxyribonukleinsäure) unter allen Lagebedingungen bundesweit, europaweit und in Übersee, für Privat und Wirtschaft.


Darüber hinaus werden auch im Rahmen der DNA-Analyse zur zweifelsfreien Identifizierung genetisch veränderter Lebensmittel, verwertbare Proben beschafft und ausgewertet.

Detektiv TUDOR hat Verfahren entwickelt, um weltweit, auch unter widrigsten geografischen, meteorologisch-klimatischen und politischen Bedingungen, selbst nur DNA-Fragmente zu sichern und zur Auswertung unversehrt nach Deutschland zu transportieren.

DNA ist theoretisch in jedem biologischen Material enthalten und somit beschaffen speziell geschulte TUDOR Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Proben aus
  • Blut
  • Abstrichen der Mundhöhlenschleimhaut
  • Haarwurzeln
  • Geweben wie Haut, Plazenta, Muskeln oder innerer Organe
Detektiv TUDOR DNA Analysis bestätigen auch als Gerichtszeugen genetische Fingerabdrücke (DNA-Profile) beispielsweise zu
  • Vaterschaftstest durch DNA-Analyse anhand von beschafften Mundschleimhautabstrichen
  • beglaubigte Probennahme zur Vaterschaftswahrscheinlichkeit
  • DNA-Genealogie-Tests zur Erforschung der eigenen Geschichte
  • DNA Abstammungstests
  • für Methoden zur Bestimmung der Identität
  • DNA Geschwistertests zur Klärung Vollgeschwister oder Halbgeschwister
und Weitere

DNA-Material beschafft durch Detektiv TUDOR – diskretsicherbeglaubigtgerichtsverwertbar!

Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem Problemfall sind selbstverständlich kostenlos.

Weitere Informationen und mögliche Lösungsvorschläge zu Ihrem speziellen Sachverhalt erhalten Sie über unsere »ONLINEBERATUNG!
»Oberlandesgericht Zweibrü- cken, Urteil vom 07.10.2004 - 2 WF 159/04 -

[...]Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschafts- test zu unterziehen. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Es sei die freie Entscheidung des Betroffenen, ob er einer DNA- Analyse seines genetischen Mate- rials zustimme. Eine gesetzliche Verpflichtung gebe es derzeit nicht. [...]

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Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernom- men!
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