Für die Betroffenen ist die Situation oftmals beängstigend und erdrückend: Ein zumeist fremder Mensch beobachtet und verfolgt sie immer wieder, ruft an, klingelt an der Tür, lässt Botschaften und Fotos zukommen, schickt E-Mails und wartet stundenlang vor dem Haus - und das häufig über Wochen und Monate hinweg. Wenn auch Sie betroffen sind, vertrauen Sie unserer Erfahrung. Wir ermitteln in derartigen Fällen bereits seit 1967, als es für das Heranpirschen und Nachstellen das englischsprachige Synonym Stalking oder Stalker im deutschen Sprachgebrauch noch gar nicht gab. 

Allgemeinen Statistiken zufolge sind über 90 Prozent der Stalking-Opfer weiblich. Dagegen sind schätzungsweise 85 Prozent der Täter männlich. Und diese Verfolgen Ihre Opfer über lange Zeiträume sehr gezielt. Männer hingegen werden nur zu rund 55 Prozent vom anderen Geschlecht gestalkt. Die Betroffenen sind nicht nur Prominente und Personen des öffentlichen Lebens, sondern vielfach Privatpersonen.

Die offizielle polizeiliche Definition für Stalker / Stalkerin / Stalking lautet: Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

Für viele Geschädigte fatal und besonders belastend ist es, dass sie häufig als Opfer nicht ernst genommen werden. Genau hier setzen wir an, um durch Observationen den Stalker tatsächlich nachzuweisen, sein strafbares Handeln gerichtsverwertbar zu dokumentieren oder bei gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben des Auftraggebers oder ihm nahe stehender Personen die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO (§ 80 Abs. 2 Strafprozessordnung - Anhalterecht Privater- in Österreich bzw. 312.0 Schweizerische Strafprozessordnung) zu verfügen.

Der Grund für ein derartiges Handeln des Täters ist oftmals eine Zwangspersönlichkeitsstörung, Angst vor Zurückweisung, aber auch Beziehungssuchende, Rachsüchtige, Sadisten, intellektuell Retardierte, Erotomane und Morbide sind unter den Stalkern und Stalkerinnen vermehrt zu finden. Das permanente Verfolgen des Opfers soll dabei oftmals die Privatsphäre vorsätzlich verletzten und Angst auslösen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

A. Schmidt, Stützpunktleiterin

Mit meinen Kollegen stehe ich Ihnen an unseren 28 deutschen und europäischen Stützpunkten mit Rat, Tat und über 50 Jahren detektivischer Erfahrung zur Seite.

Tel: 0800 - 29 45 95 0

Email: info@detektiv-tudor.com

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Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand und Thema kriminologischer bzw. in Deutschland detektivisch-psychologischer Untersuchungen.

Anhand der von uns erstellten Berichte und Zeugenaussagen kann der Stalker oder die Stalkerin auf Befehl der Staatsanwaltschaft in Deeskalationshaft genommen werden. Voraussetzung für den Haftgrund ist die Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO), die sich aus den von unseren Detektivinnen und Detektiven über mehrere Tage oder Wochen erbrachten Dokumentationen zweifelsfrei ableiten lässt.

Referenzschreiben einer Mandantin

Liebes Ermittlungs-Team,

bis vor 3 Wochen noch bestand mein Leben aus ständiger Angst. Angefangen hatte mein Albtraum mit einem Stalker. Von heute auf morgen war nichts so wie es einmal war. Jeden Tag fand ich in meinem Briefkasten Drohbriefe von einem Unbekannten. Er kündigte dabei immer an, mich bald sexuell anzugreifen. Sehr schlimm war für mich, dass er den Briefen anzügliche Fotos gewisser Körperregionen von sich beilegte. Täglich klingelte jede Nacht das Telefon in immer kürzer werdenden Abständen. Als dann morgens auch noch mein Auto mit obszönen Sprüchen beschmiert war, wusste ich es geht so nicht mehr weiter. In der Zwischenzeit musste ich sogar zu einem Arzt, da ich psychisch und körperlich unter der Situation litt und immer öfters Panikattacken bekommen hatte. Obwohl meine Freunde versuchten herauszufinden wer der Stalker war, gelang uns dies nicht.

Mein Chef hatte schon einmal ein Problem mit einem Mitarbeiter und Sie halfen ihm auch schnell und mit Erfolg. Er empfahl Sie mir und ich trat mit Ihnen in Kontakt. Ich war sehr überrascht wie problemlos ich online mit Ihnen alles klären konnte. Wir wurden uns schnell einig was geschehen sollte. Dabei haben Sie sehr Rücksicht auf mein finanzielles Budget genommen. Dafür möchte ich mich zuerst einmal bedanken.

Bereits nach drei Tagen Ermittlungen, konnten Sie mir schon eine Beweismappe vorlegen. Damit hatte ich nun wirklich nicht gerechnet. Hätte ich das gewusst, wären mir viele Wochen der Angst und Panik erspart geblieben.

Als mir dann auch die Bilder von meinem Stalker vorgelegt wurden, fiel ich echt aus alle Wolken. Deutlich konnte ich darauf einen Bekannten aus dem Sportstudio erkennen. Ich habe ihn vor fast einem Jahr abblitzen lassen und schon längst nicht mehr an ihn gedacht. Offensichtlich wollte er dies nicht akzeptieren.

Lange hatte ich mir überlegt ob ich es bei einem Gespräch mit ihm belasse. Dann aber entschloss ich mich doch, mit den ganzen Beweislasten zur Polizei zu gehen. Was wäre denn, wenn er nach mir eine andere Frau so bedrängen würde? Nun warte ich gespannt auf die Verhandlung. Ich bin sehr beruhigt über Ihr Angebot, dass Ihre Ermittler sich als Zeugen zur Verfügung stellen.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Sie haben mir wieder das Lachen in mein Gesicht gezaubert.

Ihre

Daniela V.