Verstoß gegen die Wettbewerbsklausel aufgedeckt!


Aleksander W.* ist der Sohn von Spätaussiedlern, die Anfang der neunziger Jahre aus der ostpolnischen Region Białystok stammend, in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind.

Detektei TUDOR - BraunschweigSchnell lernte der intelligente Aleksander die deutsche Sprache vollends zu beherrschen. Er spricht beinahe akzentfrei. Die Eingliederung in die deutsche Gesellschaft verlief problemlos.

In Braunschweig, nahe Hannover im Bundesland Niedersachsen, wurde die Familie angesiedelt. In der Zulieferherstellung eines bekannten Automobilunternehmens aus Niedersachsen fanden der Vater und auch die Mutter eine gut bezahlte Anstellung.

Das Leben in der norddeutschen Idylle verläuft ruhig, wohl organisiert und friedlich - so wie man sich Deutschland eben vorstellt.

Im Anschluss an den erfolgreichen Realschulabschluss bewarb sich Aleksander W. um eine Ausbildung im Stammwerk des Automobilriesen in Wolfsburg. Zu dieser Zeit plagte die Fahrzeugindustrie jedoch eine gewisse Absatzflaute und zudem gab es einen enormen Zulauf an sehr gut ausgebildeten Fachkräften aus den östlichen Bundesländern wie
Mit der Berufsausbildung in der Kraftfahrzeugbranche wollte es partout nicht klappen und so wählte Aleksander eine Beratung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) in Braunschweig.

„In Hannover sind bei einem großen Dienstleister der Gebäudereinigungs- und Catering-Branche noch Ausbildungsplätze zu bekommen!“ - empfiehlt die Mitarbeiterin der IHK.

„Ein Berufszweig mit guten Aufstiegs- und Qualifikationschancen!“ – gibt die Beraterin weiter zu bedenken.
  • Aleksander W. lässt sich überzeugen.
Ein Vorstellungsgespräch wird gleich von der IHK Braunschweig vermittelt. Wenig später sitzt der junge Spätaussiedler im Personalbüro des Marktführers der Branche des Großraums Hannover mit seinem Einzugsbereich über Bremen - Hamburg - Oldenburg - Osnabrück - Hildesheim - Goslar - Bad Harzburg - Göttingen - Celle - Magdeburg bis nach Kassel.
Gebäudereinigung-Handwerk
Der Bewerber mit gutem Schulabschluss wird als Auszubildender gern im Unternehmen angenommen. Als - Geprüfter Gebäudereiniger im Gebäudereiniger-Handwerk - wird er nach drei Jahren die Berufsausbildung mit der Perspektive abschließen, sofort vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden.

Mit Bravour besteht Aleksander W. seine Gesellenprüfung und wird wie vereinbart sofort im Unternehmen integriert. Er gilt als sehr fleißig, gewissenhaft und umgänglich.

Das macht ihn zu einem Kader des Konzerns der, wenn er denn die Chancen zu nutzen versteht, nach weiteren Qualifizierungen für die höhere Leitungsebene geeignet scheint.

Drei Jahre nach erfolgreichem Berufsschulabschluss und sehr guten handwerklichen Qualitäten mit erkennbaren Führungseigenschaften, sponsert ihm das Unternehmen aus Langenhagen die Ausbildung zum 'Meister im Gebäudereiniger-Handwerk' an einer Bundesfachschule für das Gebäudereiniger-Handwerk.

Abermals erfüllt Aleksander die in ihn gesetzten Erwartungen und Investitionen des Arbeitsgebenden Dienstleister. Mit Auszeichnung als bester Lehrgangsteilnehmer wird ihm die Urkunde zum 'Gebäudereinigermeister' nach der Meisterprüfung (HK) überreicht.

Sein delegierender Betrieb der Wirtschaftsdienste setzt ihn von da an als leitenden Angestellten in der GmbH ein. Wiederum arbeitet Aleksander W. zur vollsten Zufriedenheit seines Arbeitgebers.
In der Abendschule qualifiziert er sich stetig weiter. Bald darauf erfolgt der Abschluss zum Betriebswirt des Handwerks und danach der Einsatz als Prokurist.

Von jetzt an stößt der Karriereorientierte Aleksander sichtlich an seine Genzen. Er hätte die Möglichkeit ein Studium zu beginnen, wäre dann jedoch für den Langenhagener Dienstleister prinzipiell schon überqualifiziert.

Die gewachsene Persönlichkeit des Aleksander W. verlangt nach weiteren Herausforderungen, zumal er mit innerbetrieblichen Strukturen unzufrieden ist, diese aber nicht zu ändern vermag!

Außerdem hat er mittlerweile eine Familie gegründet und ein Haus gekauft. Er benötigt einfach mehr Geld um seinen Lebensstandard weiter zu steigern und den hohen Ansprüchen seiner Frau und der beiden Kinder gerecht zu werden.

Während der Fachmesse 'Cleaning.Management.Services' Gebäudereiniger Messe in Berlin lernt Aleksander W. den leitenden Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens mit Sitz in Hamburg, Holger L.*  kennen. Man fachsimpelt, diskutiert über die Verbesserung von Abläufen und Prozessen. Schließlich stellen beide fest, dass sie das etwa gleiche Problem plagt:
  • Sie empfinden in ihrem Anstellungsverhältnis kein Weiterkommen!
Noch in Berlin schmieden Aleksander W. und Holger L. handfeste Pläne für einen privaten geschäftlichen Werdegang. Selbstverständlich, da sind sich die Verschworenen einig, muss alles hoch konspirativ organisiert und abgewickelt werden, denn man beabsichtigt den Kundenstamm der Arbeitgeber Stück um Stück abzugraben und dies hätte schon strafrechtliche Konsequenzen, sollten ihre Vorgesetzten Kenntnis davon erlangen.

Der Plan wird, konsequent wie beide sind, nach und nach in die Tat umgesetzt. Etliche Großkunden aus dem norddeutschen Raum werden perspektivisch als zukünftige Kunden abgeworben und mit verlockenden Konditionen des Duos W. & L. zum Stillschweigen motiviert.

Irgendwann, mittlerweile arbeiten Aleksander W. und Holger L. seit eineinhalb Jahren an ihrem Projekt, geht eine Information eines Gruppenleiters der Gebäudereiniger und Catering GmbH aus Hannover/Langenhagen direkt an den Geschäftsführer:

„Da stimmt etwas nicht mit Herrn Aleksander W. - ich habe das Gefühl, dass der nebenbei arbeitet - aber mehr kann ich nicht sagen!“ - meldet der leitende Angestellte an die Geschäftsführung.

Man hält dies für ‘an den Haaren herbeigezogen‘. Aleksander W. macht einen tollen Job, die Zahlen stimmen und außerdem hat er der Firma doch wohl seine Karriere zu verdanken.

„Der macht so was nicht!“ - erklärt sich der Chef den Sachverhalt und hält ihn für erledigt.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!

Diese alte Weisheit sollte sich auch in diesem Fall bewahrheiten (fast schon zu spät).
  • KündigungWir schreiben das
    Jahr 2008.
Für die Geschäftsleitung des Reinigungs- und Catering Spezialisten in Hannover/Langenhagen kommt die fristgerechte Kündigung des Prokuristen Aleksander W. plötzlich und unerwartet.

Fragen tun sich auf, werden aber von W. nicht geklärt. Dem geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens schießt der vertrauliche Hinweis des Gruppenleiters von vor circa einem Jahr in den Kopf 

„...wenn der mal nicht doch Recht hatte!“ - „nicht auszudenken, welcher Schaden da auf uns zukommen könnte, wenn der W. Kunden mitnimmt!“ - befürchtet der Gründer und Geschäftsführer.

Der Kündigung wird nachgekommen und vertraglich eine entsprechende Wettbewerbsklausel vereinbart, die es Aleksander W. untersagt, in den kommenden 24 Monaten nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen, im Umkreis von 200 Kilometer um Hannover/Langenhagen im gleichen Geschäftsfeld tätig zu werden.

Aleksander W. nimmt an. Sogar eine angemessene Abfindung soll er erhalten, wie auch den Firmenwagen in seinen Privatbesitz übernehmen dürfen.

Werner Hirte* Gründer und Geschäftsführer des Wirtschaftsdienstleister aus der Stadt an der Leine in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen, will Klarheit und Sicherheit. Er traut Aleksander W. selbstverständlich nicht mehr so wie einst.

Die Idee wird im engsten Kreis der Geschäftsleitung angedacht, eine professionelle Wirtschaftsdetektei einzuschalten, um gerichtsverwertbar feststellen zu lassen, ob Aleksander W. gegen die vereinbarte Wettbewerbsklausel/Kundenschutzklausel verstößt.

Der Hausanwalt empfiehlt Werner Hirte die auf Beobachtungen und Ermittlungen zum Zivil- und Strafrecht qualifizierte Privatdetektei und Wirtschaftsdetektei - Detektiv TUDOR, mit der er seit Jahrzehnten erfolgreich kooperiert.

„Sie werden kaum eine bessere Detektei finden!“ - empfiehlt der renommierte Rechtsanwalt.

Berufsermittler der bekannten Agentur Detektiv TUDOR nehmen während der umfangreichen Auftragsbesprechung in Hannover/Langenhagen den Sachverhalt akribisch auf. Ein Konzept zur effektiven Bearbeitung wird in enger Zusammenarbeit Auftraggeber, Rechtsanwalt und dem Detektivbüro erstellt.

Detektiv TUDOR wird beauftragt Aleksander W. bis auf Widerruf lückenlos und gerichtsverwertbar dokumentiert zu observieren. Außerdem sollen durch weitere detektivische Maßnahmen Beweise aus dem Umfeld der Zielperson sichergestellt werden.

Gleichzeitig kommen fünf Detektiv-Sachbearbeiterinnen und Detektiv-Sachbearbeiter zum Einsatz.
Ein Observationsbus, der als solcher nicht erkannt werden kann, wird permanent am letzt bekannten Wohnsitz der Zielperson, in einer Eigenheimsiedlung in der Samtgemeinde Papenteich im Landkreis Gifhorn in Niedersachsen postiert.

Eine mobile Beobachtungsgruppe der Detektei TUDOR wird jeden Weg des Aleksander W. dokumentieren.

Bereits nach wenigen Tagen der erfolgreich verlaufenden Observation steht gerichtsverwertbar fest:
  • 1. Aleksander W. hält sich nicht an die vereinbarte Wettbewerbsklausel/Kundenschutzklausel.
  • 2. Zusammen mit Holger L. führt er ein Konkurrenzunternehmen mit Sitz in Celle, also innerhalb der 200 Kilometer-Zone.
  • 3. Ein Großteil der Stammkunden seines ehemaligen Arbeitgebers werden von ihm regelmäßig in der Absicht frequentiert, sie als Neukunden für das Unternehmen Aleksander W. & Holger L. zu gewinnen oder wurden bereits abgeworben.
  • 4. Noch im Auftraggeberunternehmen beschäftigte Angestellte werden von W. & L. konspirativ getroffen, um diese ebenfalls abzuwerben.
Das Ergebnis ist für Werner Hirte niederschmetternd. Mit solch einem Ausmaß hatte er nicht gerechnet.

Auf Empfehlung seines Rechtsanwalt soll Aleksander W. noch einige Tage beobachtet werden, um die gerichtsverwertbaren  Beweise zu erhärten und im Verlauf aufwendiger Ermittlungen wird Detektiv TUDOR bevollmächtigt Beweise in Dokumentform zu sichern und gerichtsverwertbar zu bearbeiten.

Mit erdrückender Beweislast, allein zwanzig Aktenordner mit Observationsberichten, kompromittierende Foto- und Videoaufnahmen und Beweiskopien, liegen neben den als Zeugen vor Gericht zur Verfügung stehenden Detektivinnen und Detektiven des Hauses TUDOR bereit, ist der Auftrag mit Detektiv TUDOR typischer Akribie abgeschlossen worden.

„Hätte ich die Detektei TUDOR doch nur schon vor einem Jahr eingeschaltet!“ - so der Auftraggeber
„Dann wäre uns einiges erspart geblieben!“ - betont Werner Hirte, mit dem Ergebnis aber hoch zufrieden, denn damit hat er für den folgenden Gerichtsweg gute Argumente.

„Im übrigen können sie die Detektivkosten dann auch noch wieder einklagen, Herr Hirte!“ – klärt der Vertrags-Rechtsanwalt der Detektei TUDOR aus Hannover den Auftraggeber auf.

[alle schmunzeln zufrieden]
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Anmerkung:
(*) Namen der Beteiligten sowie Orts- und einige Detailangaben wurden aus Diskretionsgründen geändert. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Auftraggeber.