Die seit 1967 erfahrenen und sehr professionellen Detektivsachbearbeiterinnen und Detektivsachbearbeiter der Detektei TUDOR aus Frankfurt am Main, sind bei der Beobachtung von Firmenangehörigen im Verdacht auf nicht gerechtfertigte Krankschreibungen, eine Institution in Deutschland.
Carina B.(*) hat zum wiederholten Male ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Eine innerbetriebliche Auseinandersetzung um mehr Gehalt war dieser Krankschreibungsorgie von Frau B. vor Monaten vorausgegangen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbeschei- nigung, auch AU-Bescheinigung oder Krankschreibung genannt, ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher, unter Umständen bereits am ersten Tag, lt. §5 EFZG verlangt werden.
Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht die arbeitsvertragliche Pflicht, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die „Krankfeierspiele“ der Mitarbeiterin Carina B. wirkten sich dauerhaft nachteilig auf das Arbeits- und Betriebsklima im Unternehmen aus. Die Stelle als Industriekauffrau blieb während der Krankschreibung Frau B. unbesetzt und so musste die Arbeit an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung mit übertragen werden.
Die Geschäftsleitung der geschädigten Firma aus Dietzenbach(*) entschloss sich in der Sache Carina B., Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Der Rechtsanwalt des Dietzenbacher Betriebes empfahl nach Abwägung des Sachverhalts Frau B. durch eine professionelle Detektei beobachten zu lassen. Ausdrücklich empfiehlt er hierfür die Firma Detektiv TUDOR aus dem benachbarten Frankfurt am Main. Seit Jahrzehnten arbeite die Rechtsanwaltskanzlei mit Detektiv TUDOR bestens zusammen. Schnell ist ein Termin für die Auftragsbesprechung in den Räumlichkeiten der Privatdetektei und Wirtschaftsdetektei in Frankfurt am Main vereinbart. Hier erhält das Management des Betriebes alle Informationen zur Vorgehensweise bei der anstehenden Beobachtung der Mitarbeiterin. Der Auftrag wird erteilt. Detektiv TUDOR beobachtet Frau Marion B. an ihrem Wohnsitz in Rödermark.
Nachdem sich die TUDOR Detektivsachbearbeiterinnen und Detektivsachbearbeiter mit der Lage vor Ort in Rödermark im Rahmen der Ortsbesichtigung vertraut gemacht haben, beginnt die Beobachtung der Zielperson in einer ruhigen Wohnlage der Stadt. Im Verlauf der mehrtägigen Observation wird minutiös dokumentiert, dass Frau Carina B. keineswegs krank ist. Sie fährt jeden Tag mit ihrem Ehemann in dessen kleines Versicherungsbüro, um in einem neunstündigen Arbeitstag die Buchhaltung, Versicherungsangelegenheiten und bei der Kundenberatung im persönlichen Gespräch und per Telefon aktiv mitzuwirken.
Die eingesetzten Detektivinnen und Detektive der Detektei TUDOR stehen im anschließenden Arbeitsrechtsprozess als Zeugen zur Verfügung.
Detektiv TUDOR - Detektive vom Fach seit 1967!
Informationen und mögliche Lösungsvorschläge zu Ihrem speziellen Sachverhalt erhalten Sie über unsere »ONLINEBERATUNG!
Anmerkung:
(*) Namen der Beteiligten sowie Orts- und einige Detailangaben wurden aus Diskretionsgründen geändert. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Auftraggeber.
(*) Namen der Beteiligten sowie Orts- und einige Detailangaben wurden aus Diskretionsgründen geändert. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Auftraggeber.

