Ermittlungen mit wirtschaftlichem Hintergrund


In den vergangenen 45 Jahren als professioneller Detektivdienstleister hat sich die Firma TUDOR besonders im Bereich der Wirtschaftsermittlungen als äußerst qualitätsbewusstes Unternehmen profilieren können. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sind erfahrene Profis und auf ihr jeweiliges Fach spezialisiert.

Sie haben den Verdacht, dass ihr Mitarbeiter gelegentlich in die Kasse greift? Oder dass ihr Außendienstler seine Route nicht so wahrnimmt wie er es Ihnen gegenüber angibt? Gemeinsam mit Ihnen, gerne auch im Beisein Ihres Rechtsbeistands, erarbeiten wir ein Konzept zur Lösung Ihres individuellen Problemfalls auf dem Ermittlungsweg.
Wirtschaftsermittlungen
Die Stärken unseres Ermittlerpersonals sind die jahrelange Erfahrung mit detektivischen Fällen aller Art, das nötige ermittlerische Feingefühl und die richtigen europaweiten Kontakte. Dies bildet die optimale Grundlage für qualitativ hochwertige und vor allem erfolgreiche Recherchen im In- und Ausland. Auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmern verzichten wir ganz bewusst, denn nur so können wir ein gleichbleibend hohes Maß an Qualität unserer Ermittlungen garantieren.

Zu jeder Ermittlung wird durch unsere Sachbearbeiter ein umfassender Ermittlungsbericht angefertigt. Alle Dokumente, die im Verlauf der Recherchen zusammengetragen werden liegen dem Bericht als Anlage mit bei. Aufgrund unserer hohen betriebsinternen Qualitätsanforderungen an unsere Ermittlungsberichte sind diese vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Nutzen Sie unsere Erfahrung, unsere Kontakte und unsere deutschlandweite Ortskenntnis, um Ihren Fall effizient und vor allem unauffällig zu lösen. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem individuellen Sachverhalt sind selbstverständlich kostenlos.

Informationen und mögliche Lösungsvorschläge zu Ihrem speziellen Sachverhalt erhalten Sie über unsere »ONLINEBERATUNG!

»BAG Kassel 8AZR 6/97, LAG Rheinland-Pfalz 5Sa 540/99

Arbeitgeber dürfen krankge- schriebene Mitarbeiter durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Fehlver- halten die Detektivkosten in Rechnung stellen.

Information
Hinweis [§]
Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernom- men!
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