Sie vermuten, dass Ihr Mitbewerber Schwarzarbeiter beschäftigt?


Dieser Wettbewerbsvorteil des Konkurrenten ist für Ihr Unternehmen Existenz gefährdend? Die Beweislage ist so verworren, dass Behörden nicht einschreiten können?

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) sagt hierzu folgendes -
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • als Arbeitgeber, Unterneh- mer oder versicherungs- pflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversiche- rungsrecht- lichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeich- nungspflichten nicht erfüllt,

  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen erge- benden steuerlichen Pflich- ten nicht erfüllt,
    • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

    • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,

    • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
    Detektei TUDOR ist seit 1967 der Detektivdienstleister für Ermittlungen in allen Arbeitsrechtslagen.

    Unsere Ermittlerinnen uns Ermittler wissen aus Jahrzehntelanger Erfahrung genau wo sie ihre detektivischen Aktivitäten anzusetzen haben, um rationell, juristisch Hieb- und Stichfest und vor allem während der Beweiserhebung, ohne Rückschlüsse auf den Auftraggeber preiszugeben, die geforderte Dokumentation zu erbringen.

    Der Auftraggeber kann zusammen mit seinem Rechtsanwalt im Nachhinein selbst entscheiden, wie er mit den Ermittlungsergebnissen zum Nachweis der Schwarzarbeit umgeht. In der Praxis kommen hier üblich zwei Varianten zur Anwendung:
    • man einigt sich außergerichtlich und ohne Anzeige zu erstatten darauf, dass der Schwarzarbeiter beschäftigende Konkurrent, diesen Missstand umgehend abstellt und die entstandenen Anwalts- und »Detektivkosten übernimmt
    • oder der Geschädigte, weil durch Schwarzarbeit unlauter aus dem Wettbewerb abgedrängt, übergibt die Ermittlungsberichte der Detektei TUDOR, nebst aufgeführter ladbarer Gerichtszeugen, an die zuständigen staatlichen Organe.
    Wie auch immer Sie taktisch vorgehen wollen, mit unseren Ermittlerinnen und Ermittlern haben Sie Fachleute an der Hand, die mit höchster Professionalität Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die unter das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung fallen, lösen.

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    Unsere Detektive sind mit nur wenigen Stunden Vorlaufzeit, deutschlandweit und darüber hinaus direkt bei Ihnen vor Ort. Durch die langjährige Einsatzpraxis, seit Gründung der Detektei TUDOR im Jahr 1967, sind unsere Ermittlerinnen und Ermittler in jeder Stadt und nahezu jedem Ort der Bundesrepublik einsatzerfahren.

    Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem Problemfall sind selbstverständlich kostenlos.

    Weitere Informationen und mögliche Lösungsvorschläge zu Ihrem speziellen Sachverhalt erhalten Sie über unsere »ONLINEBERATUNG!
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