Sie vermuten Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall?


In den meisten Fällen, bei denen der Verdacht einer unrechtmäßigen Krankschreibung durch einen Mitarbeiter besteht bestätigt sich dieser auch. "Blaumachen" ist in vielen Firmen zum Kavaliersdelikt avanciert. Eine Verbundenheit vieler Angestellter ihrem Unternehmen gegenüber und das damit Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfalleinhergehende Pflichtbewusstsein existiert in immer weniger Betrieben. Oft wissen Kollegen sogar voneinander inwieweit wer am "Krankfeiern" ist und tolerieren dies.

Bei Lohnfortzahlungsbetrug macht es in den meisten Fällen Sinn, als ersten Schritt eine Observation anzusetzen. Sind hierbei erste Erkenntnisse durch unsere Detektivinnen und Detektive dokumentiert, können wir auf Basis der gewonnenen Beweise, Fakten und Indizien weiter auf dem Ermittlungsweg tätig werden. Hierbei sichern unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weitere Kenntnisse aus dem Umfeld der Zielperson. So können wir festhalten seit wann der "Blaumacher" seine Krankheit vortäuscht, wie oft er dies schon getan hat und gegebenenfalls sogar ob der krankschreibende Arzt eingeweiht ist.

Alle bei Ermittlungen gewonnene Erkenntnisse werden von unseren Detektivinnen und Detektiven in gerichtsverwertbarer Form übersichtlich in einem Ermittlungsbericht zusammengefasst. Im Zuge des Auftrages gewonnene Dokumente liegen dem Bericht selbstverständlich mit bei.

Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sind Detektive aus Leidenschaft und seit vielen Jahren praxiserfahren. Recherchen und Ermittlungen werden auf höchstem Qualitätsniveau mit psychologischem Fingerspitzengefühl ziel- und kostenorientiert durchgeführt.

Profitieren Sie von einem renommierten Detektivdienstleister mit eurozentralem Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Unsere Detektive sind mit nur wenigen Stunden Vorlaufzeit, deutschlandweit und darüber hinaus direkt bei Ihnen vor Ort. Durch die über 43 Jährige Einsatzpraxis sind unsere Ermittlerinnen und Ermittler in jeder Stadt und nahezu jedem Ort der Bundesrepublik einsatzerfahren.

Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem Problemfall sind selbstverständlich kostenlos.



Referenzauftrag

»Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall!

...Alarm in der Zentrale der Detektei TUDOR in Frankfurt am Main. Der Auftraggeber gibt durch, dass die Beobachtung per sofort und bis auf Widerruf starten kann, denn Ronny P. hat sich komplett für die laufende Woche mit Krankschreibung abgemeldet...(Weiterlesen)
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Gerichtsurteil

»LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 540/99, BB 2000, 155

Ein Arbeitnehmer, der während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung...
(Weiterlesen)

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Hinweis
Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!