Detektiv

Wettbewerbsklausel

Afindung

Detektiv TUDOR

für Sie im Einsatz

Ihr Mitarbeiter ist trotz Wettbewerbsklausel zur Kokurrenz gegangen?

 

Ihr ehemaliger Mitarbeiter hat bei Aufhebung des Arbeitsvertrages eine Wettbewerbsklausel unterzeichnet und sich somit vetraglich verpflichtet, innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht für die Konkurrenz zu arbeiten und sein branchen- und produktspezifisches Wissen auch nicht anderweitig beruflich zu nutzen. Doch kurze Zeit später entsteht bei Ihnen der Verdacht, dass dieser Vertrag nicht eingehalten wird. Um Schäden frühzeitig abzuwenden, ist jetzt rasches Handeln Ihrerseits erforderlich.

In vielen Fällen halten sich ehemalige Mitarbeiter nur kurz an die Vertragsvereinbarungen.  Sie hoffen oder gehen davon aus, dass ihr vertragswidriges Verhalten nicht bis zu Ihnen vordringt. Ist dieses auch bei Ihnen der Fall, helfen wir Ihnen gerne, den Vertragsbruch seitens Ihres ehemaligen Angestellten oder Partners gerichtsfest nachzuweisen.

In Zusammenarbeit mit Ihnen erstellen wir ein Konzept zur detektivischen Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall. Der reichhaltige Erfahrungsschatz unserer Ermittlerinnen und Ermittler steht Ihnen hierbei in vollem Umfang zur Verfügung.

Die Detektivinnen und Detektive unseres Hauses recherchieren und ermitteln im Umfeld der Zielperson, sichern Fakten, Indizien und Beweise und halten schließlich alle Ermittlungsergebnisse in gerichtsverwertbarer Form in einem Ermittlungsbericht fest.

Durch die jahrelange Erfahrung und die tägliche Routine gehen unsere Ermittlerinnen und Ermittler zielorientiert und trotzdem äußerst diskret bei Ermittlungen zu Verstößen gegen die Wettbewerbsklausel vor. Desweiteren verfügen unsere Detektivinnen und Detektive über wertvolle europaweite Kontakte und Auskunftspersonen. Der stetige Erfolg unserer Ermittlerteams bestätigt die Effizienz der angewendeten Recherchemethoden.