Ihr Lebensgefährte hat ein Verhältnis?


Leider ist unsere Gesellschaft nicht so monogam wie sie auf den ersten Blick zu sein scheint. In ca. 90 Prozent aller Fälle, bei denen der Anfangsverdacht einer ausserpartnerschaftlichen Affaire besteht, bestätigt sich dieser.
VerhältnisZu etwa 70 Prozent sind es Männer und zu 30 Prozent Frauen, die ein Verhältnis zu einer/einem Geliebten hegen. Das zeigt die Statistik unserer langjährigen Berufserfahrung als Privatdetektei.

Im Regelfall werden zuerst grundlegende Informationen per Observation des Partners beschafft um sicher zu stellen ob sich der Verdacht einer Affaire bestätigt und um Basisdaten für Folgeermittlungen zu sammeln. Anschließend beginnt die Feinarbeit der Recherchen auf Grundlage der gewonnen Fakten. Auf dem Ermittlungsweg klärt sich dann schnell um wen es sich im Detail bei der dritten Person handelt, welchen Lebenswandel die Person pflegt und vor allem seit wann das Verhältnis schon andauert. Dies kann im Scheidungsfall von großer Bedeutung für zukünftige Unterhaltsregelungen sein.

Unsere Ermittler sind routinierte Profis mit einflussreichen Kontakten, kreativen Ermittlungsideen und psychologischem Feingefühl. Auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmern verzichten wir ganz bewusst, denn nur so können wir den eigenen hohen Qualitätsanforderungen gerecht werden.

Zu jeder Ermittlung wird ein umfassender und detaillierter Ermittlungsbericht angefertigt. Alle Tätigkeiten unserer Detektive, Aussagen von Auskunftspersonen und alle im Zuge der Recherchen gewonnene Dokumente werden hier in gerichtsverwertbarer Form festgehalten.

Profitieren Sie von einem renommierten Detektivdienstleister mit eurozentralem Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Unsere Detektive sind mit nur wenigen Stunden Vorlaufzeit, deutschlandweit und darüber hinaus direkt bei Ihnen vor Ort. Durch die langjährige Einsatzpraxis, seit Gründung der Detektei TUDOR im Jahr 1967, sind unsere Ermittlerinnen und Ermittler in jeder Stadt und nahezu jedem Ort der Bundesrepublik einsatzerfahren.

Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem Problemfall sind selbstverständlich kostenlos.

Weitere Informationen und mögliche Lösungsvorschläge zu Ihrem speziellen Sachverhalt erhalten Sie über unsere »ONLINEBERATUNG!


»OLG Frankfurt am Main, AZ 2 WF 128/06 vom 18.04.2006

Ein Rechtssatz, oder eine dahingehende Auslegung einer Norm, der eine Rechtsfolge an Bedingungen knüpft, die nach der selbst gewählten Definition niemals eintreten können, ist unsinnig. In Anlehnung an den Wortlaut des § 1579 Nr. 6 BGB ist der Tatbestand des Verwirkungsgrundes bereits dann gegeben, wenn sich ein Partner unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht (z.B. BGH FamRZ 1989, 1279).

Information
Hinweis [§]
Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernom- men!
Follow Detektei_TUDOR on Twitter