Sobald Ihr/e ehemalige/r Ehepartner/in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem neuen Partner lebt ändert sich unter bestimmten Voraussetzungen der Unterhaltsanspruch. Das Gleiche gilt natürlich auch, sobald ihr Ex-Partner / Ihre Ex-Partnerin einer bezahlten Arbeitstätigkeit nachgeht.

Ermittlungen im näheren Umfeld oder an der Arbeitsstelle Ihres Ex-Ehepartners / Ihrer Ex-Ehepartnerin klären die aktuellen Lebensumstände und machen eine dementsprechende Anpassung der Unterhaltsleistungen möglich. Wichtig ist auch zu wissen zu welchem Zeitpunkt sich die Änderung des Lebenswandels zugetragen hat. Zuviel geleistete Unterhaltszahlungen können nämlich unter Umständen wieder eingeklagt werden.
Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sind erfahrene Profis mit den richtigen Kontakten und kreativen Ermittlungsideen. Äußerst diskret und mit psychologischem Feingefühl werden relevante Daten beschafft und beweiskräftig dokumentiert.
Zu jeder Ermittlung wird ein detaillierter und umfassender Ermittlungsbericht angefertigt. Hier werden alle Ermittlungsergebnisse, Aussagen von Auskunftspersonen und im zuge der Recherchen gewonnene Dokumente zusammengetragen und in eine gerichtsverwertbare Form gebracht.
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