Observationen mit wirtschaftlichem Hintergrund


In den vergangenen 43 Praxisjahren als professioneller Dienstleister für detektivische Angelegenheiten aller Art hat sich die Detektei TUDOR besonders im Wirtschaftsbereich als äußerst qualitätsbewusstes Unternehmen profilieren können.

Ganz gleich ob Sie einen Ihrer Außendienstmitarbeiter observieren lassen wollen, weil der begründete Verdacht besteht, dass dieser seine Arbeit nicht so verrichtet wie er es Ihnen gegenüber angibt oder Sie Beweise benötigen um vor Gericht zu belegen, dass Ihr ehemaliger Mitarbeiter sein Fachwissen jetzt widerrechtlich in ein Konkurrenzunternehmen einbringt. Es gibt kaum eine Problemstellung für die unsere Detektivinnen und Detektive nicht schon ein Lösungskonzept entwickelt und dieses erfolgreich umgesetzt haben. Im persönlichen Beratungsgespräch, selbstverständlich völlig unverbindlich und kostenlos, gerne auch im Beisein Ihres Rechtsbeistands, zeigt Ihnen ein kompetenter Ermittler oder eine kompetente Ermittlerin alle Möglichkeiten auf, Ihren Problemfall effizient mit detektivischen Mitteln zu lösen.
Wirtschaftsbereich
Die Stärken unseres Observationspersonals sind die jahrelange Berufspraxis und die blinde Eingeschworenheit der fest zusammengestellten mobilen Observationsgruppen. Unsere Observateure sind ausgestattet mit modernster technischer Ausrüstung, einem großen Fuhrpark an stark motorisierten Funkwagen und mehreren Observationsbussen. So können wir ein Höchstmaß an Qualität garantieren und die Gefahr eines Auffallens auf ein Minimum reduzieren.

Zu jeder Observation wird ein umfassender und detaillierter Beobachtungsbericht angefertigt. Alle Aktivitäten im Tagesablauf einer Zielperson werden anhand von Text, Foto- und Videomaterial festgehalten. Aufgrund der uns selbst auferlegten sehr hohen Qualitätsrichtlinien sind unsere Beobachtungsberichte vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Bei Bedarf stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter selbstverständlich darüber hinaus als Zeugen zur Verfügung.

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Nutzen Sie unsere Erfahrung, unsere Kontakte und unsere deutschlandweite Ortskenntnis, um Ihren Fall effizient und vor allem unauffällig zu lösen. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem individuellen Sachverhalt sind selbstverständlich kostenlos.


Referenzaufträge

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Detektivkosten [§]

»LAG Köln, Urt. v. 10.10.2001 Az: 7 Sa 932/00

Einem Arbeitgeber können Schadensersatzansprüche gegenüber einem Arbeitnehmer für aufgewendete Detektivkosten zustehen, wenn die Beauftragung der Detektei wegen des konkreten Verdachts einer Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters gerechtfertigt war. Der Anspruch entfällt nicht allein deshalb,[...] Weiterlesen

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Hinweis
Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!