Detektiv

Lohnfortzahlungsbetrug

Krankschreibung

Detektiv TUDOR

wir finden Beweise!

Trotz Krankschreibung gar nicht krank? 

 

Die Nase läuft, der Rücken zwickt. Für manche Mitarbeiter sind bereits leichte Krankheitsanzeichen ein Grund zum Arzt zu gehen und sich den berüchtigten "gelben Schein" ausstellen zu lassen, andere hingegen bleiben nur dann zu Hause, wenn es wirklich nicht anders geht. Und ganz andere lassen sich auch ohne gesundheitliche Einschränkungen vom Arzt krank schreiben, und nutzen die freie Zeit für andere Dinge. Den Arbeitgebern entstehen durch die Lohnfortzahlungen für derartige Blaumacher Jahr für Jahr Kosten in Millionenhöhe.

In vielen Fällen lassen sich Mitarbeiter einfach krankschreiben, sobald der Urlaubs-Wunschtermin nicht gewährt wird oder es andere Unstimmigkeiten mit dem Chef gegeben hat. Oft lassen sich Angestellte auch krankschreiben, um ihr Gehalt durch Nebenjobs aufzubessern, private Renovierungsarbeiten zu tätigen oder einen netten Kurzurlaub zu verbringen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass auch einer Ihrer Mitarbeiter auf Ihre Kosten seine durch Krankschreibung gewonnene Freizeit genießt oder sogar einer Arbeit nachgeht (obwohl er ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig ist), werden wir für Sie aktiv.

Bei einer Beobachtung Ihres Mitarbeiters halten wir den gesamten Tagesablauf der Zielperson minutiös fest. Unser qualifiziertes Observationspersonal hat die nötige Erfahrung und verfügt über hochwertige technische Ausrüstung, wie erstklassige Foto- und Videokameras, und einen firmeneigenen Fuhrpark an Observationsfahrzeugen und Observationsbussen. So können Beobachtungen professionell und vor allem unauffällig durchgeführt werden.

Markante Situationen im Tagesablauf der Zielperson werden aus mehreren unterschiedlichen Blickwinkeln per Bild- und Videomaterial dokumentiert, sodass kein Detail im Verborgenen bleibt.

Zu jeder Observation erstellen unsere Detektivinnen und Detektive einen detaillierten und gerichtsverwertbaren Beobachtungsbericht. Bei Bedarf stehen Ihnen natürlich alle an der Observation beteiligten Ermittlerinnen und Ermittler auch als Zeugen zur Verfügung.