Ihr Mitarbeiter greift in die Kasse?


In der über 42 jährigen Berufserfahrung als Detektivdienstleister haben unsere Ermittlerinnen und Ermittler schon die skurrilsten und dreistesten Diebstähle miterlebt und zweifelsfrei dokumentiert. Klassiker sind Bargeld Diebstähle aus der Kasse, der sogenannte Kassenraub. Diebstahl

Oft verbuchen Steuerberater, ohne dies zu hinterfragen, bar Fehlbeträge als Privatentnahme / Kasse, in der Annahme der Geschäftsführer unterhält sich so seinen luxuriösen Lebenswandel. Dass unloyale Mitarbeiter in die Kasse oder den Tresor greifen wird meistens viel zu spät realisiert.

Bei sich wiederholenden Diebstählen empfiehlt es sich diese an mehreren Beobachtungstagen zu dokumentieren um die Regelmäßigkeit der Tat nachzuweisen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit zurückliegende Fehlbeträge in einem zivilrechtlichen Verfahren, nebst der angefallenen Detektivkosten vom Täter wieder einzuklagen.

Unsere Detektive haben die nötige Erfahrung und verfügen über die technischen Mittel Diebstähle aller Art sicher und vor allem gerichtsverwertbar nachzuweisen. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, gerne auch im Beisein Ihres Anwalts, erarbeiten wir ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept zur Lösung Ihres Problems.

Zu jeder Observation wird durch unsere Detektivinnen und Detektive ein detaillierter und minutiöser Beobachtungsbericht angefertigt. Selbstverständlich beinhalten unsere Berichte Foto- und Videoaufnahmen. Aufgrund unserer hohen Qualitätsanforderungen sind unsere Berichte als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

Profitieren Sie von einem renommierten Detektivdienstleister mit eurozentralem Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Unsere Detektive sind mit nur wenigen Stunden Vorlaufzeit, deutschlandweit und darüber hinaus direkt bei Ihnen vor Ort. Durch die langjährige Einsatzpraxis, seit Gründung der Detektei TUDOR im Jahr 1967, sind unsere Ermittlerinnen und Ermittler in jeder Stadt und nahezu jedem Ort der Bundesrepublik einsatzerfahren.

Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem Problemfall sind selbstverständlich kostenlos.


Referenzauftrag

» Mittarbeiter bei Griff in die Kasse überführt!

...Nach Abkassieren eines Klienten nicht die gesamte eingenommene Summe 'mindestens mehrere hundert Euro in die Kasse legt, sondern in einem für sie günstigen Moment, direkt im Schritt in ihre Hose verbringt...(Weiterlesen)
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Gerichtsurteil

» LAG Rheinland-Pfalz, Az: 9 Sa 662/07 - AuA 2008, 433

Der Griff in die Kaffeekasse rechtfertigt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz selbst dann die Kündigung, wenn der Mitarbeiter das Geld zurückzahlen wollte und sich in einer finanziellen Notlage befand. Dass die Tat möglicherweise nicht strafbar war, hielt das Gericht für unerheblich.

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Hinweis
Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!