Ihr ehemaliger Mitarbeiter arbeitet jetzt für die Konkurrenz?


Vielleicht haben Sie Ihrem ehemaligen Mitarbeiter sogar eine hohe Abfindung unter der vertraglichen Auflage gezahlt, dass er seine Fachkenntnisse und sein branchenspezifisches Wissen in den kommenden Jahren nicht in ein Konkurrenzunternehmen einbringen darf.
Abfindungsstreitigkeiten
Soweit zur Theorie, die Praxis sieht in der Realität meistens anders aus. Oft wird die Abfindung eingestrichen und als Startkapital für die Selbständigkeit in der gleichen Branche genutzt oder eben doch eine Stelle in einem Konkurrenzunternehmen angetreten.

Wir helfen Ihnen gerne den Vertragsbruch gerichtsverwert- bar nachzuweisen. Bei einer Observation Ihres ehemaligen Mitarbeiters oder Partners halten wir dessen gesamten Tagesablauf minutiös fest.

Unsere Beobachtungsberichte sind bebildert, mit Videoaufnahmen untermalt und gelten vor Gericht als Beweismittel. Nach erfolgreich abgeschlossenem Auftrag stehen Ihnen darüber hinaus alle an der Beobachtung beteiligten Detektive als Zeuge zur Verfügung.

Bei anschließenden Ermittlungen kann geklärt und dokumentiert werden seit wann und in welchem Umfang der Vertragsbruch begangen wird. Oft ist dies für eventuelle Schadenersatzklagen von großer Bedeutung.

Die Detektive unserer mobilen Observationsgruppen sind alle seit vielen Jahren fest in unserem Unternehmen als Observateure angestellt. Die Erfahrung unserer Mitarbeiter, modernstes technisches Equipment, mehrere Observationsbusse und ein großer Fuhrpark an Funkwagen stellen die Qualität unserer Arbeit sicher.

Profitieren Sie von einem renommierten Detektivdienstleister mit eurozentralem Hauptsitz in Frankfurt am Main.

Unsere Wirtschaftsdetektive sind mit nur wenigen Stunden Vorlaufzeit, deutschlandweit und darüber hinaus direkt bei Ihnen vor Ort. Durch die langjährige Einsatzpraxis, seit Gründung der Detektei TUDOR im Jahr 1967, sind unsere Ermittlerinnen und Ermittler in jeder Stadt und nahezu jedem Ort der Bundesrepublik einsatzerfahren.

Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar. Entweder über Telefon, Fax, E-Mail oder unser »Kontaktformular. Die Erstberatung sowie Lösungsvorschläge zu Ihrem Problemfall sind selbstverständlich kostenlos.

Weitere Informationen und mögliche Lösungsvorschläge zu Ihrem speziellen Sachverhalt erhalten Sie über unsere »ONLINEBERATUNG!


» BAG, 2 AZR 807/06 Urteil vom 13.12.07

Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt[...]

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Dies ist keine Rechtsberatung!
Dieses Urteil dient lediglich der allgemeinen Information!
Für weitere juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen!
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