Trennt sich ein Unternehmen auf eigene Initiative von einem Mitarbeiter durch Kündigung oder Vertragsaufhebung, wird oftmals eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe ist dabei in aller Regel zwischen den Parteien verhandelbar und wird ebenso wie daran geknüpfte Bedingungen vertraglich fixiert. So kann es z. B. sein, dass Ihr ehemaliger Mitarbeiter oder Geschäftsparnter über eine fest definierten Zeitraum nicht für einen Wettbewerber tätig werden oder sich auch nicht eine eigene Existenz in der gleichen Branche und aufbauen darf. Aber werden solche Verträge tatsächlich immer eingehalten?
Die Praxis nennt hier eine eindeutige Antwort: Nein. Oftmals wird die Abfindung eingestrichen und als Startkapital für die Selbständigkeit in der gleichen Branche genutzt, oder es wird eine Position bei einem Konkurrenzunternehmen angetreten.
Um Ihren ehemaligen Mitarbeiter oder Geschäftspartner für den Vertragsbruch haftbar zu machen und ggfs. Schadensersatz einzufordern, müssen Sie ihm das vertragswidrige Verhalten und Handeln zweifelsfrei beweisen. Wir ermitteln und observieren in Ihrem Auftrag und beschaffen Ihnen gerichtssichere Beweise. Unsere Beobachtungen sind minutiös und schriftlich sowie mit Fotos oder Videoaufnahmen dokumentiert. Außerdem stehen Ihnen auch unsere Ermittlerinnen und Ermittler für Zeugenaussagen vor Gericht zur Verfügung.
Wurde der Vertragsbruch durch unsere Detektive bewiesen, klären wir in entsprechenden Ermittlungen, seit wann und in welchem Umfang dieser besteht. Oft ist dieses für eventuelle Schadenersatzansprüche von großer Bedeutung.
Die Detektive unserer mobilen Observationsgruppen sind alle seit vielen Jahren fest in unserem Unternehmen als Observateure angestellt. Die Erfahrung unserer Mitarbeiter, modernstes technisches Equipment, mehrere Observationsbusse und ein großer Fuhrpark an Funkwagen stellen die Qualität unserer Arbeit sicher.