Zu Anfang dachten Sie vielleicht noch, dass Sie die gesuchte Kette nur verlegt haben und diese sicher wieder auftauchen wird. Doch jetzt mehren sich die Vorfälle von verschwundenen Gegenständen? Ein Phänomen, das uns als Detektei ebenso bekannt ist wie Einbruch, Einbruchdiebstahl und anderer Diebstahl von Privateigentum.
Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, die über Ihren Wohnungsschlüssel verfügt? Oder bitten Sie eine nette Nachbarin, während Ihrer Abwesenheit in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen und die Blumen zu gießen? Nicht selten sind es auch Ex-Partner, die noch im Besitz eines Wohnungs- oder Haustürschlüssels sind und denen es meistens nicht darum geht, Wertgegenstände an sich zu bringen, sondern Sie (vielleicht aus Rache) in den Wahnsinn zu treiben. Oft schon haben unsere Detektive beobachtet, dass Gegenstände nicht entwendet, sondern nur innerhalb der Wohnung oder des Hauses an einen anderen Platz gelegt wurden.
Während bei derartig gelagertem Diebstahl der Täter immer aus dem näheren Umfeld stammt und sich nicht gewaltsam Zugang zu Ihren Räumlichkeiten oder Ihrem Eigentum verschaffen muss, ist es bei Einbruchdiebstahl oder dem Diebstahl von Gegenständen auf Ihrem Grundstück gänzlich anders. Hierbei handelt es sich zumeist um Fremde, die zwar über eine gewisse Ortskenntnis verfügen, aber aufgrund ihrer kriminellen Energie allein durch ein gekipptes Fenster angelockt werden.
Wie der Fall auch gelagert ist und ob es sich um einmaligen oder immer wiederkehrenden Diebstahl handelt: Unsere erstklassig ausgebildeten Ermittlerinnen und Ermittler gehen der Angelegenheit auf den Grund. Sie erkennen Sicherheitslücken, handeln schnell und überlegt. Unsere Kapazitäten und unser modernstes technisches Equipment garantieren höchste Qualität in der Vorgehensweise und Beweissicherung. Die Berichterstattung erfolgt in jedem Fall minutiös und gerichtsverwertbar.
Um eine Observation Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zeitlich kompakt zu halten, empfiehlt es sich, einen Zeitpunkt zu finden, an dem der Täter voraussichtlich erneut zugreifen wird. Unter Umständen und bei entsprechendem Verdacht lässt sich auch eine Situation fingieren, in der sich die Zielperson sicher genug fühlt die Tat wieder zu begehen.
Wird ein Täter bei einem Einbruch oder Diebstahl von unseren Detektiven beobachtet, haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob nun eine vorläufige Festnahme durch unsere Ermittler mit anschließender Übergabe an die Behörden erfolgt oder ob an einem Folgetag weiter observiert werden soll, um die Regelmäßigkeit der Tat nachzuweisen. Ist dies nämlich der Fall, lassen sich unter Umständen auch angefallene Kosten zurückliegender Diebstähle, samt der zum Nachweis erforderlichen Detektivkosten, gerichtlich einklagen.