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Krankgeschrieben – was ist erlaubt?

Im Jahre 2006 sanken die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Betrieben auf ein Rekordtief. Aus Angst vor Jobverlust melden sich immer weniger Arbeitnehmer krank. Doch was tun, wenn einen eine hartnäckige Grippe oder eine Magen-Darm-Verstimmung wirklich vom Arbeiten abhält? Was dürfen kranke Arbeitnehmer, was nicht?


Ich fühle mich heute nicht gut. Muss ich meinem Arbeitgeber sofort ein Attest vorlegen?

Kranke Arbeitnehmer sollten umgehend ihren Chef verständigen – möglichst noch vor Arbeitsbeginn am Tage der Erkrankung. Wird diese Pflicht wiederholt verletzt, droht die Kündigung.
Ein ärztliches Attest ist allerdings nicht immer von Nöten. Je nach Arbeitsvertrag muss dieses oft erst ab dem dritten Krankheitstag vorliegen. Sollte der Arbeitgeber aber dennoch ab dem ersten Krankheitstag auf eine Krankschreibung bestehen, muss dem Folge geleistet werden.


Ich bin im Urlaub krank geworden. Habe ich nun einen verlängerten Urlaubsanspruch?

Glücklicherweise verlängert sich der Urlaubsanspruch um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Lassen Sie sich also immer ein Attest ausstellen, falls sie während eines Urlaubs erkranken!


Ich bin krank geschrieben. Darf ich einkaufen gehen?

Auch Kranke müssen essen – der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke ist also durchaus erlaubt, so lange der Heilungsprozess dadurch nicht gefährdet wird.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Stundenlange Shoppingtouren sind tabu und könnten schnell zum Kündigungsgrund werden!